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Notariatskommission

Register

Die Notariatskommission führt das Register der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare.

Unter "Mehr zum Thema" finden Sie Auszüge aus den Registern der Urkundspersonen sowie der Beglaubigungspersonen.

Erteilung der Beurkundungsbefugnis und Eintrag in das Register als Urkundsperson

Notarinnen und Notare, welche die Voraussetzungen nach § 6 BeurG erfüllen, erhalten die Beurkundungsbefugnis auf Gesuch hin.

Gesuche um Erteilung der Beurkundungsbefugnis sind schriftlich an die Notariatskommission zu richten. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter der Rubrik Praxishilfen/Formulare.

Eintrag in das Register als Notarin und Notar

Notarinnen und Notare, d. h. Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises als Notarin bzw. Notar, werden, sobald sie erfolgreich die Notariatsprüfung bestanden haben, ebenfalls in das Register aufgenommen.