Die Lokal- und Flurnamen sind ein wichtiges und erhaltenswertes Kulturgut.
Nomenklatur: Erhebung und Verwaltung

Die Lokal- und Flurnamen sind Bestandteil der Grundstücksbeschreibung im Grundbuch. Die Schreibweise erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Sprechform und unter Anwendung der Weisungen 2011 (öffnet in einem neuen Fenster). Die Erhebung und Verwaltung dieser geografischen Namen (sogenannte Nomenklatur) erfolgt in der amtlichen Vermessung. Zuständige Stelle für die Erhaltung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung ist das Vermessungsamt.
Die Nomenklaturkommission wird vom Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt und besteht aus drei Mitgliedern.
Geschichtliches

Bereits bei der Erstellung der Erstvermessungen ab dem Jahr 1880 wurden die Lokalnamen (Flurnamen) in den Grundbuchplänen der Vermessungswerke und im Grundbuch eingetragen.
Ab dem Jahr 1948 führte die damalige kantonale Flurnamenkommission zusammen mit Gemeindevertretern eine Bereinigung der Flurnamenverzeichnisse durch. Das Ergebnis war ein bereinigtes Verzeichnis der Flurnamen sowie der Perimeter (Flurnamenpläne sogenannte Blaupausen).
Bund (cadastre.ch): Geografische Namen (öffnet in einem neuen Fenster)
Bund (swisstopo.ch): Geografische Namen der Schweiz (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die geografischen Namen, GeoNV (SR 510.625) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonales Geoinformationsgesetz, KGeoIG (SAR 740.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
Weisungen (öffnet in einem neuen Fenster) betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen 2011)