Hauptmenü

Gemeindezusammenschlüsse

Vorgehen bei Zusammenschlussprojekten

Der Erfolg von Zusammenschlussprojekten hängt von verschiedenen Faktoren ab

Wenn die Machbarkeitsstudie ergibt, dass ein Zusammenschluss angestrebt werden soll, gibt es massgebende Erfolgsfaktoren für ein Gelingen des Zusammenschlusses:

  • Die Gemeinderäte übernehmen geschlossen die Leitung und die Verantwortung für das Projekt.
  • Das Projekt ist transparent geplant und wird anhand einer strukturierten Projektorganisation durchgeführt.
  • Die Ziele und die Strategie werden einvernehmlich formuliert und werden gegenüber der Bevölkerung überzeugend kommuniziert.
  • Die Mitwirkung von Bevölkerung, Vereinen, Körperschaften, etc. ist während des ganzen Projekts sichergestellt.
  • Die Fakten, die Auswirkungen sowie die Chancen und Risiken werden übersichtlich und transparent dargestellt. Die offenen Fragen werden sorgfältig geklärt und beantwortet wie zum Beispiel:
  • Emotionale Faktoren, wie Verlust der Identität, Dominanz der grösseren Gemeinde gegenüber der kleineren, Wappen und Ortsname, Verlust der Bürgernähe, etc. werden aufgenommen und thematisiert.
  • Das Vorgehen bezüglich des Personals und der Besetzung der Kaderstellen wird transparent gemacht.
  • Mit einer laufenden und umfassenden Kommunikation wird eine tragende Informationsbasis geschaffen.

Projektablauf

Ein Zusammenschlussprojekt wird in der Regel durch die Gemeinderäte der involvierten Gemeinden oder durch eine Initiative aus der Bevölkerung initiiert. Nach Vorabklärungen wird der Legislative Antrag auf Erteilung eines Verhandlungsmandats sowie zur Bewilligung eines Projektkredits gestellt. Bei Zustimmung wird dann das eigentliche Hauptprojekt durchgeführt. Mit dem Antrag an die Gemeindeversammlung bzw. an den Einwohnerrat, dem Zusammenschluss zuzustimmen und den Zusammenschlussvertrag zu genehmigen, ist das Hauptprojekt abgeschlossen. Zustimmende Beschlüsse unterliegen dem obligatorischen Referendum (Urnenabstimmung). Der Zusammenschluss bedarf ferner der Beschlussfassung durch den Grossen Rat.

Die einzelnen Projektschritte sind im untenstehenden Dokument beschrieben.

Beispiel eines Projektablaufs (PDF, 1 Seite, 15 KB)

Projektorganisation

Es ist eine Projektorganisation zu bilden, in der alle Gemeinden gleichwertig berücksichtigt sind. Ihr steht in der Regel eine Projektleitung vor, die für die Führung des Projekts, Terminplanung, Kostenkontrolle, Erstellung des Schlussberichts zuhanden der Gemeinderäte und für den Entwurf des Zusammenschlussvertrags verantwortlich ist. Es empfiehlt sich, mit den Funktionen des Projektleiters oder der Projektleiterin sowie der Kommunikationsbegleitung externe Personen zu beauftragen. Weiter gehören in die Projektleitung die Vertretungen der Partnergemeinden und eine Vertretung des Kantons (Gemeindeabteilung). Weitere kantonale Fachstellen können nach Bedarf hinzugezogen werden.

Die Facharbeitsgruppen haben die Aufgabe, die bestehende Aufgabenerfüllung zu analysieren, Vor- und Nachteile des Status Quo, einer verstärkten Zusammenarbeit und eines Zusammenschlusses aufzuzeigen sowie Lösungsvorschläge mit Optionen einzubringen. Die Facharbeitsgruppen sollten wenn möglich paritätisch durch Vertretungen der Partnergemeinden gebildet werden.

Im untenstehenden Dokument sind die verschiedenen Aufgabenbereiche mit den Führungsebenen abgebildet.

Beispiel der Projektorganisation (PDF, 1 Seite, 5 KB)

Checkliste - Prüfung eines Zusammenschlusses (PDF, 3 Seiten, 43 KB)

Umsetzungsphase

Checkliste für die Umsetzungsphase (PDF, 3 Seiten, 127 KB)

Vertragliche Regelungen

Die vertraglichen Regelungen umfassen einerseits den Zusammenschlussvertrag, welcher der Legislative zur Beschlussfassung zu unterbreiten ist, und anderseits Abmachungen und Vereinbarungen von weniger bedeutendem Inhalt unter den Gemeinderäten.

Zusammenschlussvertrag (Beispiel) (PDF, 11 Seiten, 193 KB)

Im Zusammenschlussvertrag sind zu regeln:

  • Zusammenschlusszeitpunkt
  • Name, Wappen, Siegel der Gemeinde
  • Übergang der Rechtsverhältnisse der beteiligten Gemeinden an die neue Gemeinde
  • Gültigkeit der Reglemente, evtl. subsidiäre Regelungen
  • Anzahl der Behördemitglieder
  • Regelung des Wahlverfahrens
  • Regelung bezüglich Ortsbürgergemeinde und des Bürgerrechts
  • Regelungen bezüglich Kulturförderung und Unterstützung der Vereine
  • Personalorganisation
  • Regelungen bezüglich Schule, Schulstandorte
  • Regelung bezüglich Friedhofanlagen
  • Gemeinderätliche Kommissionen
  • Sitz des Gemeinderates
  • Standort der Verwaltung
  • Abstimmungslokal
  • Übergangsbestimmungen (z.B. Investitionen bis zum Zusammenschluss, Personalfragen, Gemeindeverträge und Versicherungen, Voranschlag und Steuerfuss für das Jahr nach dem Zusammenschluss, Einsetzung einer Umsetzungskommission)
  • Schlussbestimmungen (z.B. Verfahren bei Uneinigkeit)

Ausservertraglich können vereinbart werden:

  • Zuweisung von Lokalitäten für Vereinsanlässe
  • Regelung betreffend Schiessanlagen
  • Details zur Verwaltungsorganisation wie z.B. Stellenpensen und Öffnungszeiten der Verwaltung, Archivwesen
  • Verwendung von allenfalls überzähligen oder frei werdenden Liegenschaften
  • Organisation betreffend Feuerwehr und Polizei
  • Vorgehen betreffend Überarbeitung und Anpassung der Nutzungsordnung
  • Führung der Eigenwirtschafts- bzw. technischen Betriebe
  • Organisation und Angebot des öffentlichen Verkehrs
  • Regelungen bezüglich Forstbetrieb
  • Finanzielle Perspektiven (Steuerfuss für die Jahre nach dem Zusammenschluss, Gebührentarife der Eigenwirtschaftsbetriebe)

Kantonales Genehmigungsverfahren

Wegleitung zum kantonalen Genehmigungsverfahren (PDF, 3 Seiten, 800 KB)