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Bausteine des Aargauer Finanzausgleichs

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich besteht aus dem Bildungs- und dem Soziallastenausgleich sowie dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Er dient dazu, den Mehraufwand abzufedern, der bei einer Gemeinde aufgrund von Sonderlasten entsteht.

Eine sogenannte Sonderlast liegt dann vor, wenn äussere, nicht oder nur wenig beeinflussbare Faktoren dazu führen, dass eine Gemeinde in einem bestimmten Aufgabenbereich überdurchschnittliche Ausgaben zu tragen hat.

Der Lastenausgleich verringert jene Sonderlasten, die in einem wesentlichen Umfang für Kostenunterschiede zwischen den Gemeinden verantwortlich sind.

Ein hoher Anteil an Volksschülerinnen und Volksschülern, ein hoher Anteil an Sozialhilfebeziehenden sowie ein geringer Anteil der Siedlungsfläche an der Gesamtfläche – das sind jene Faktoren, die zu überdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeinden führen und somit Zahlungen aus dem Lastenausgleich auslösen.

Der Ausgleich erfolgt in den drei Bereichen über ein je eigenes Gefäss: den Bildungslastenausgleich, den Soziallastenausgleich sowie den räumlich-strukturellen Lastenausgleich.

Der Bildungs- und der Soziallastenausgleich werden von jenen Gemeinden finanziert, die in den entsprechenden Bereichen unterdurchschnittlich belastet sind. Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich wird vertikal aus Mitteln der kantonalen Steuerzuschläge finanziert.

Bildungslastenausgleich

Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Volksschülerinnen und Volksschülern erhalten Beiträge aus dem Bildungslastenausgleich. Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil zahlen Abgaben.

Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil erhalten pro Schülerin und Schüler über dem Durchschnittswert einen Beitrag, der gemäss Finanzausgleichsgesetz bei 50 bis

100 Prozent des Aufwands der Gemeinden für den Personalaufwand der Volksschule pro Schülerin und Schüler liegt. Aktuell entspricht dies einer Bandbreite von rund 1‘900 bis 3‘800 Franken. Im Dekret hat der Grosse Rat den Betrag auf 2‘500 Franken festgelegt. Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil zahlen pro Schülerin und Schüler unter dem Durchschnittswert den gleichen Betrag als Abgabe.

Das Volumen des Bildungslastenausgleichs beträgt im Jahr 2020 rund 9 Millionen Franken. 104 Gemeinden erhalten Beiträge, 100 Gemeinden leisten Abgaben. In 6 Gemeinden liegt der Anteil der Volksschülerinnen und Volksschüler genau im kantonalen Mittel. Sie erhalten daher weder Beiträge aus dem Bildungslastenausgleich, noch müssen sie Abgaben leisten.

Berechnungsbeispiel Bildungslastenausgleich (PDF, 1 Seite, 64 KB)

Soziallastenausgleich

Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten Beiträge aus dem Soziallastenausgleich. Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil zahlen Abgaben.

Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil erhalten pro Person über dem Durchschnittswert einen Beitrag, der gemäss Finanzausgleichsgesetz bei 50 bis 100 Prozent des durchschnittlich pro Person ausbezahlten Sozialhilfebetrags liegt. Aktuell entspricht dies einer Bandbreite von rund 4‘400 bis 8‘800 Franken. Im Dekret hat der Grosse Rat den Betrag auf 7‘000 Franken festgelegt. Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil zahlen pro Person unter dem Durchschnittswert den gleichen Betrag als Abgabe.

Das Volumen des Soziallastenausgleichs liegt im Jahr 2020 bei rund 23 Millionen Franken. 55 Gemeinden erhalten Beiträge, 151 Gemeinden leisten Abgaben. In 4 Gemeinden entspricht die Sozialhilfequote genau dem kantonalen Mittel. Diese erhalten daher weder Beiträge aus dem Soziallastenausgleich, noch müssen sie Abgaben leisten.

Berechnungsbeispiel Soziallastenausgleich (PDF, 1 Seite, 65 KB)

Teilpooling Soziallastenausgleich

Der Soziallastenausgleich reduziert die finanzielle Belastung von Gemeinden mit einer überdurchschnittlich hohen Sozialhilfequote. Insbesondere kleine Gemeinden können selbst dann in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie eine tiefe Quote aufweisen, aber einen ausserordentlich teuren Einzelfall zu bewältigen haben. Aus diesem Grund sieht das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz vor, dass dann, wenn die Kosten eines einzelnen Falls den Betrag von 60‘000 Franken pro Jahr übersteigen, jene Kostenbestandteile, die über dieser Grenze liegen, solidarisch von allen Gemeinden zusammen finanziert werden, im Verhältnis zur Einwohnerzahl.

Dieses Teilpooling der Sozialhilfekosten gehört nicht zum Finanzausgleich, sondern ist Bestandteil der Regelung der Aufgabenteilung im Sozialbereich. Gleichwohl stellt es eine wichtige Ergänzung des Soziallastenausgleichs dar.

Räumlich-struktureller Lastenausgleich

Gemeinden, deren Gemeindegebiet zu einem grossen Teil aus Nicht-Siedlungsfläche und folglich zu einem geringen Teil aus Siedlungsfläche besteht, erhalten Beiträge aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Damit werden die Sonderlasten abgegolten, die sich vorwiegend in ländlichen und peripheren Gemeinden ergeben (Erschliessung verstreuter Siedlungen, Landschaftspflege etc.).

Beiträge erhält eine Gemeinde, wenn ihre Siedlungsfläche weniger als 7,25 Prozent der Gesamtfläche ausmacht. Dazu wird als Vergleichswert errechnet, wie gross die Gesamtfläche wäre, wenn die bestehende Siedlungsfläche genau 7,25 Prozent ausmachen würde. Liegt die Gesamtfläche der Gemeinde über diesem Vergleichswert, erhält sie für jede Hektare, die den Vergleichswert übersteigt, einen Beitrag, der gemäss Finanzausgleichsgesetz zwischen 700 und 1'200 Franken liegt. Der Grosse Rat hat im Dekret den Wert auf 950 Franken festgelegt. Um Gemeinden mit einem sehr kleinen Anteil an Siedlungsfläche nicht übermässig zu begünstigen, werden die Beiträge auf maximal 500 Franken pro Hektare Gesamtfläche begrenzt.

Im Jahr 2020 erhalten 66 Gemeinden Beiträge aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich in der Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt vollständig vertikal, das heisst über den Kanton aus den Mitteln der Steuerzuschläge.

Berechnungsbeispiel Räumlich-struktureller Lastenausgleich (PDF, 1 Seite, 65 KB)