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Tiergesundheit

Tierverkehr und Viehhandel

Tierseuchen werden meistens durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Seuchenerreger können sich daher schnell über weite Distanzen verbreiten, wenn Tiere transportiert werden.

Beim Verstellen von Tieren sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um im Falle eines Seuchenausbruchs den Seuchenherd rasch eingrenzen zu können.

Grundsätzlich muss der Weg eines Klauentieres lückenlos zurückverfolgt werden können. Dazu muss die Identität des Tiers durch eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung jederzeit feststellbar sein. Es darf nur mit einem Begleitdokument, auf dem nähere Angaben zum Herkunfts- und Bestimmungsort anzugeben sind, transportiert werden. Standortwechsel müssen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) des Bundes gemeldet werden.

Import / Export

Viehhandel

Zu den Aufgaben des Veterinärdienstes gehört auch die Überwachung des gewerbsmässigen Viehhandels. Der Viehhandel ist ein wichtiges Element der Tierseuchenbekämpfung. Dabei müssen genaue Aufzeichnungen über die gehandelten Tiere geführt werden, um im Seuchenfall ein rasches Eingreifen zu ermöglichen. Wer Viehhandel auf eigene oder fremde Rechnung betreiben will, benötigt dazu ein Patent. Wer die Tiere ausserdem selbst transportiert, benötigt einen Sachkundenachweis nach Tierschutzrecht.

Voraussetzung für das Viehhandelspatent ist der Besuch eines dreitägigen Einführungskurses mit erfolgreich absolvierter Prüfung. In diesem Kurs werden sowohl die rechtlichen Grundlagen des Viehhandels als auch Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes behandelt. Auf Gesuch hin wird danach ein für drei Jahre gültiges Patent erteilt. Auf den Handel mit Vieh – als Vieh gelten Tiere der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Pferde – muss eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr fliesst vollumfänglich in die Tierseuchenbekämpfung.