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Lebensmittelinspektorat

Melde- & Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe

Um die Einhaltung des Lebensmittel- und Gastgewerbegesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (siehe Meldeformular für Lebensmittelbetriebe).

Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen

Wenn Sie Spirituosen in einem Ladenlokal verkaufen, in einem Restaurant ausschenken, übers Internet oder über die Gasse vertreiben wollen, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf von Spirituosen. Sind gemäss Ihrem Eintrag im Meldeformular Abgabe und Verkauf von Spirituosen vorgesehen, erhalten Sie die dafür notwendige Bewilligung gegen Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren und Abgaben.

Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).

Grössere Betriebe mit Lebensmitteln tierischer Herkunft

Gemäss Artikel 21 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie des Informationsschreibens 2017/4 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigen Grossbetriebe, welche Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten, lagern oder abgeben eine Bewilligung.

Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats geben Ihnen dazu gerne die notwendigen, weiterführenden Informationen.

Einzelanlässe

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Für Einzelanlässe erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei Ihrer Gemeinde.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.

Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "Einreichen" drücken, wird das Formular elektronisch ans Lebensmittelinspektorat und an die Standortgemeinde übermittelt. Bitte drucken Sie das Formular zusätzlich aus und melden Sie sich bei der Standortgemeinde.

Gesundheitsgefährdende Lebensmittel

Meldepflichtig sind auch gesundheitsgefährdende Lebensmittel. Fremdkörper in Lebensmitteln wie beispielsweise Glassplitter in Getränken oder bakteriologische Verunreinigungen, die Lebensmittelvergiftungen verursachen könnten, müssen sofort nach Feststellung gemeldet werden, damit umgehend Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten getroffen werden können (siehe Meldeformular).

Kurzanleitung zur Anmeldung von Lebensmittelbetrieben oder Einzelanlässen

1. Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen. Informationen zur Wirtefachprüfung und zum Gastgewerberecht finden Sie hier:
Wirtefachprüfung
Gastgewerberecht

2. Bitte füllen Sie das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe oder das Meldeformular für Einzelanlässe von oben nach unten vollständig und wahrheitsgetreu aus.

3. Laden Sie die Dokumente als Beilagen zum Formular hoch: Dokumente wie Fähigkeitsausweis, Identitätsausweis, Ausländerausweis, Plan Festgelände, Sicherheitskonzept zum Einzelanlass oder Anträge etc. können Sie ganz am Ende des Formulars hochladen. Die Funktion ist leider recht klein und ganz unten im Formular, nach den Buttons "Drucken" und "Einreichen", zu finden.

4. Reichen Sie das Formular ein: Wenn Sie auf das Feld "Einreichen" klicken, wird das Formular übermittelt. Bei erfolgreicher Übermittlung werden Sie mit einer Pop-up-Mitteilung informiert. Zusätzlich wird die erfolgreiche Übermittlung per Mail an die E-Mailadresse des Betriebs / des Veranstalters bestätigt.

5. Gastwirtschaftsbetriebe und Veranstalter von Einzelanlässen drucken das Formular bitte zusätzlich aus und reichen es unterzeichnet bei der Standortgemeinde ein.