Hauptmenü

Lebensmittelkontrolle

Lebensmittelinspektorat

Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats kontrollieren sämtliche Lebensmittelbetriebe, vom Kiosk bis zur Industrie, bezüglich hygienischem Umgang mit Lebensmitteln und auf Aspekte der Täuschung.

Melde- und Bewilligungspflicht

Merkblätter Lebensmittelinspektorat

Passivraucherschutz

Bewilligung für Raucherlokale

Selbstkontrollkonzept

Wirtefachprüfung

Gastgewerberecht

Die Kantone sind mit dem Vollzug des Lebensmittelgesetzes beauftragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden dabei den Aussendienst der Lebensmittelkontrolle. Im Rahmen von Inspektionen überprüfen sie risikobasiert Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen, Fahrzeuge und Herstellungsverfahren sowie die hygienischen Verhältnisse vor Ort. Sie sind ermächtigt, während den üblichen Betriebszeiten Grundstücke, Betriebe und Fahrzeuge zu betreten sowie Einblick in Lieferscheine, Rezepturen und Kontrollunterlagen zu nehmen. Über jede Inspektion wird zuhanden des Betriebsinhabers ein Bericht verfasst. Abweichungen zum Gesetz werden beanstandet, die Gesundheit gefährdende Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände falls nötig beschlagnahmt.

Ein zentrales Element des Lebensmittelrechts bildet die Pflicht zur Selbstkontrolle. Das Lebensmittelinspektorat hat insbesondere für Gewerbebetriebe ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Dieses Konzept zur Selbstkontrolle sowie zahlreiche Merkblätter über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln stehen Ihnen unter "Selbstkontrollkonzept" respektive "Merkblätter Lebensmittelinspektorat" kostenlos zur Verfügung.

Was wir tun

  • Durchführung von Inspektionen in allen rund 7'500 Lebensmittelbetrieben.
    Die Kontrollen werden einheitlich anhand einer Checkliste vorgenommen. Überprüft werden insbesondere die Massnahmen im Rahmen der Selbstkontrolle, der hygienische Umgang mit Lebensmitteln, der Zustand von Räumen und Einrichtungen sowie die Kennzeichnung beziehungsweise Anpreisung von Lebensmitteln. Die Inspektionshäufigkeit richtet sich nach der Risikobewertung, wobei Betriebe mit leicht verderblichen Lebensmitteln durchschnittlich 1x pro Jahr kontrolliert werden.
  • Die Erhebung von Proben (Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände) an der Verkaufsfront, in Lagern und in Herstellungsbetrieben.
    Die Proben werden anschliessend im Labor je nach Untersuchungsziel mikrobiologisch, physikalisch oder chemisch untersucht.
  • Die Beurteilung von Baugesuchen im Rahmen des ordentliche Baugesuchsverfahrens, sofern es sich um Lebensmittelbetriebe handelt.
  • Die Beantwortung von Anfragen zum Lebensmittelrecht, insbesondere bezüglich Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln.
  • Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure.
  • Lehrauftrag im Rahmen des Wirtfachkurses, unterrichtet werden die Fächer Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene.

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Kantonsebene