
Die Fachstelle Kontrollwesen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz übernimmt administrative Arbeiten für den Aargauer Zivilschutz. Sie ist das Bindeglied zwischen Bund und Kanton.
Zu den Aufgaben der Fachstelle Kontrollwesen gehört die Durchführung der Aus- und Weiterbildungen der Zivilschutzstellenleitenden. Auch übt sie eine beratende Funktion für die Zivilschutzstellen aus und steht in Kontakt mit anderen Amtsstellen.
Sich freiwillig für den Zivilschutz melden
Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Wer die Vorsaussetzungen erfüllt, kann sich für die freiwillige Schutzdienstleistung bewerben.
Voraussetzungen
Folgende Personen können freiwilligen Schutzdienst leisten:
- Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind
- Wehrpflichtige, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind
- Frauen
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist vor der Antragsstellung einzuholen.
Ablauf
Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Das Kommando Ihrer Zivilschutzorganisation muss den Antrag ebenfalls unterschreiben und leitet ihn dann an die Fachstelle Kontrollwesen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz weiter..
Adressen der Zivilschutzorganisationen
Falls sie noch kein Dienstbüchlein besitzen, legen Sie bitte den entsprechenden Antrag bei.
Über den Entscheid werden Sie schriftlich benachrichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf freiwillige Schutzdienstleistung.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Dienstbüchlein, falls vorhanden
- Antragsformular Dienstbüchlein, falls noch kein Dienstbüchlein vorhanden
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Keine Kosten angegeben
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Antrag zur freiwilligen Schutzdienstleistung (PDF, 1 Seite, 74 KB)
- Formular Dienstbüchlein (DB) beantragen (PDF, 1 Seite, 92 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
Sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen oder wiedereinteilen lassen
Angehörige einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes können sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen lassen. Tritt der Schutzdienstpflichtige aus der Partnerorganisation aus, muss die Wiedereinteilung beantragt werden.
Voraussetzungen
Hauptberufliche und unentbehrliche Angehörige einer der Partnerorganisationen:
- Kantonale und kommunale Polizeikorps
- Feuerwehren (nur hauptamtliches Personal)
- Öffentliche und private Spitäler und Kliniken, Pflegeanstalten und Pflegeheime, Anstalten und Heime zum Vollzug von Freiheitsstrafen
- Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsbetriebe, Abfall-, Kehrichtensorgungs- und Abwasserbetriebe
- Verkehrs- und Transportunternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag
- Konzessionierte Telekommunikationsunternehmen
Ablauf
Der Antrag muss von der Partnerorganisation unterstützt werden.
Füllen Sie das Formular aus und leiten Sie es an Ihren Zivilschutzkommandanten weiter.
Die Fachstelle Kontrollwesen entscheidet über den Antrag. Sie werden schriftlich benachrichtigt.
Wenn Sie die Partnerorganisation verlassen, muss dies der zuständigen Zivilschutzorganisation gemeldet werden. Sie können auch eine Wiedereinteilung beantragen. Beachten Sie bitte das entsprechende Formular.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Dienstbüchlein
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Keine Kosten angegeben
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Antrag zur vorzeitigen Entlassung aus dem Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 89 KB)
- Merkblatt über die vorzeitige Entlassung aus dem Zivilschutz (PDF, 5 Seiten, 183 KB)
- Antrag zur Wiedereinteilung in den Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 64 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
Ein Duplikat des Dienstbüchleins Zivilschutz beantragen
Bei Verlust des Dienstbüchleins für den Zivilschutz muss ein Duplikat beantragt werden. Das Duplikat ist kostenpflichtig.
Voraussetzungen
- Einteilung zum Zivilschutz
- Keine militärische Meldepflicht
- Verlust des Dienstbüchleins
Ablauf
Wenn Sie den Verlust des Dienstbüchleins feststellen, melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Zivilschutzstelle.
Benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Formular
Fristen & Termine
Innert 14 Tagen nach dem Feststellen des Verlusts.
Kosten
Das Duplikat des Dienstbüchleins kostet 200 Franken.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Antrag Duplikat Dienstbüchlein Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 92 KB)
Rechtliche Grundlagen
Merkblatt Überörtliche Zuteilung; Version 04.2012 (PDF, 5 Seiten, 226 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11) (öffnet in einem neuen Fenster)