
Durch die breite Grundausbildung und Weiterbildung ist der Zivilschutz vielseitig einsetzbar. Dies nicht nur in Notfällen, sondern auch bei besonderen Anlässen.
Bei Katastrophen und Notlagen können die Zivilschutzorganisationen durch den Bundesrat, den Regierungsrat oder durch das zuständige Organ (zum Beispiel den Vorstand) aufgeboten werden. Zivilschutzorganisationen können regional, interkantonal oder im grenznahen Ausland eingesetzt werden.
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
Bei öffentlichen Anlässen kann der Zivilschutz zur Unterstützung eingesetzt werden. Diese Einsätze müssen von Bund oder Kanton bewilligt werden.
Antragsformulare für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
Im Kanton Aargau müssen Einsätze des Zivilschutzes an Anlässen von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung bei der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz beantragt werden.
Zivilschutzeinsatz auf regionaler Ebene beantragen
Gesuch um Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf regionaler Ebene.
Voraussetzungen
- Der Anlass ist von regionaler Bedeutung;
- Der Einsatz muss dem Zivilschutz einen Ausbildungsnutzen bringen;
- Die Arbeit kann nicht vom Gesuchsteller selbst ausgeführt werden;
- Durch den Einsatz wird kein privates Unternehmen übermässig konkurrenziert;
- Der Anlass dient nicht der reinen Geldmittelbeschaffung.
Beispiele dafür sind:
- Ausbau- und lnstandsetzungsarbeiten in den Gemeinden der ZSO Region;
- Einsatz im Forstbetrieb (z.B. Aufräumarbeiten);
- Regionale Sportveranstaltungen (z.B. Radrennen, Kreisturnfest);
- Kulturelle Anlässe (z.B. Open Air, Konzerte);
- Jugend- und Dorffeste (z.B. Verkehrsdienst).
Ablauf
Das Gesuch wird bei der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB), Sektion Koordination Zivilschutz (KZS), eingereicht. Es wird auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich durch eine Verfügung eröffnet.
Nach dem Anlass wird der Einsatz vom Gesuchsteller und vom Einsatzleiter beurteilt.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch über den Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (unter Formulare & Online-Dienstleistungen)
- Budget des Anlasses (sofern vorhanden)
Fristen & Termine
Das Gesuch muss spätestens zwölf Monate vor Beginn des Anlasses eingereicht werden.
Kosten
- Bearbeitungsgebühren: keine
- Einsatzkosten: nach Absprache mit dem zuständigen Organ und dem Gesuchsteller
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Gesuch über einen Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft für kommunale Anlässe (PDF, 6 Seiten, 118 KB)
- Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Gesuchsteller (PDF, 2 Seiten, 131 KB)
- Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Einsatzleiter (PDF, 2 Seiten, 135 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
Zivilschutzeinsatz auf kantonaler Ebene beantragen
Gesuch um Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler Ebene
Voraussetzungen
- Der Anlass ist von kantonaler Bedeutung;
- Der Einsatz muss dem Zivilschutz einen Ausbildungsnutzen bringen;
- Die Arbeit kann nicht vom Gesuchssteller selbst ausgeführt werden;
- Durch den Einsatz wird kein privates Unternehmen übermässig konkurrenziert;
- Der Anlass dient nicht der reinen Geldmittelbeschaffung:
Beispiele dafür sind:
- Kantonale Sportveranstaltungen (z.B. kantonales Turnfest, Radrundfahrten);
- Kulturelle Anlässe von kantonaler Bedeutung (z.B. kantonaler Musiktag);
- Bewachungs- und Verkehrsdienste bei Grossanlässen (z.B. kantonale Sonderausstellung)
Ablauf
Das Gesuch wird bei der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB), Sektion Koordination Zivilschutz (KZS), eingereicht. Es wird auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
Nach dem Anlass wird der Einsatz vom Gesuchsteller und vom Einsatzleiter beurteilt.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch über den Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (siehe Formulare & Online-Dienstleistungen)
- Budget des Anlasses
Fristen & Termine
Das Gesuch muss spätestens zwölf Monate vor Beginn des Anlasses eingereicht werden.
Kosten
- Bearbeitungsgebühren: keine
- Einsatzkosten: nach Absprache mit dem zuständigen Organ und dem Gesuchsteller
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Gesuch über einen Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft für kantonale Anlässe (PDF, 6 Seiten, 829 KB)
- Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Gesuchsteller (PDF, 2 Seiten, 131 KB)
- Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Einsatzleiter (PDF, 2 Seiten, 135 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
Zivilschutzeinsatz auf nationaler Ebene beantragen
Gesuch um Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene.
Voraussetzungen
- Der Anlass ist von nationaler Bedeutung;
- Der Einsatz muss dem Zivilschutz einen Ausbildungsnutzen bringen;
- Die Arbeit kann nicht vom Gesuchssteller selbst ausgeführt werden;
- Durch den Einsatz wird kein privates Unternehmen übermässig konkurrenziert;
- Der Anlass dient nicht der reinen Geldmittelbeschaffung.
Beispiele dafür sind:
- Nationale oder internationale Sportveranstaltungen (z.B. Eidgenössisches Schützenfest, Radrundfahrten);
- Kulturelle Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung (z.B. Eidgenössisches Jodlerfest);
- Verkehrsdienste bei Grossanlässen.
Ablauf
Das Gesuch wird bei der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB), Sektion Koordination Zivilschutz (KZS), eingereicht. Es wird von der AMB überprüft und an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) weiter geleitet. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
Nach dem Anlass wird der Einsatz vom Gesuchsteller und vom Einsatzleiter beurteilt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular "Gesuch um Unterstützung durch den Zivilschutz" (siehe Formulare & Online-Dienstleistungen).
- Wichtig: Inklusive sämtlicher, vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz verlangten Unterlagen gemäss Formular "Gesuch um Unterstützung durch den Zivilschutz".
Fristen & Termine
Das Gesuch muss spätestens ein Jahr vor Beginn des Anlasses eingereicht werden.
Kosten
- Bearbeitungsgebühren: keine
- Einsatzkosten: nach Absprache; Pauschalbeitrag des Bundes
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Einsätze für Katastrophen- und Nothilfe
Gemäss § 19 BZV-AG ist die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) über ein Aufgebot zu informieren.
Einsätze für Instandstellungsarbeiten
Gemäss § 19 BZV-AG ist die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) über ein Aufgebot zu informieren.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft VEZG (SR 520.14) (öffnet in einem neuen Fenster)