Zur Sicherstellung der vereinfachten Führung und Verwaltung in Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen hat der Regierungsrat einen Kantonalen Führungsstab (KFS) ernannt.

© Kanton Aargau
Der KFS informiert und berät den Regierungsrat, schlägt Sofortmassnahmen vor und vollzieht die Entscheide der Regierung.
Katastrophen, Notlagen und schwere Mangellagen sollen so lange wie möglich und verantwortbar mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen bewältigt werden. Ist eine spezielle Koordination innerhalb der Alltagsstrukturen notwendig, kann der Regierungsrat den KFS oder auch nur Teile davon aufbieten.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11) (öffnet in einem neuen Fenster)