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Spitalfinanzierung

Tarife für stationäre Spitalleistungen

Der Kanton und die Versicherer übernehmen bei einer stationären Behandlung gemeinsam die Kosten der allgemeinen Abteilung, vorausgesetzt die Behandlung findet in einem auf der kantonalen Spitalliste des Wohnkantons aufgeführten Spital statt.

Müssen sich Versicherte aus medizinischen Gründen (zum Beispiel Notfall) in einem Spital behandeln lassen, welches nicht auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, werden vom Kanton und vom Versicherer ebenfalls die vollen Kosten der allgemeinen Abteilung übernommen.

Wählt eine Person aus nicht medizinischen Gründen für ihre Behandlung ein Spital, welches nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist, so übernimmt der Wohnkanton maximal den Referenztarif.

Referenztarife

Referenztarife ab 1. Januar 2024

Referenztarife ab 1. Januar 2023

Referenztarife ab 1. Januar 2022 (Stand 01. Januar 2022)

Der Kanton und die Krankenversicherung übernehmen bei stationären Behandlungen in einem auf der kantonalen Spitalliste des Wohnkantons aufgeführten Spital die Kosten auf der allgemeinen Abteilung. Müssen sich Versicherte in einem Spital behandeln lassen, welches nicht auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist (zum Beispiel bei einem Notfall), werden vom Kanton und vom Versicherer ebenfalls die vollen Kosten der allgemeinen Abteilung übernommen.

Wählt eine Person aus nicht medizinischen Gründen für ihre Behandlung ein Spital, welches nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist, so übernimmt der Wohnkanton maximal den Referenztarif. Sollte der Tarif der allgemeinen Abteilung des gewählten Spitals tiefer sein, so gilt dieser. Die aktuell gültigen Referenztarife können Sie der Tabelle in untenstehendem Dokument entnehmen.

Referenztarife ab Januar 2022:

Referenztarife ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2021

Tarife für stationäre Spitalleistungen

Aktuelle Tarifübersicht für die Jahre 2012 bis 2024

Spitaltarife werden von den Versicherern und den Spitälern ausgehandelt und vom Departement Gesundheit und Soziales genehmigt. Können sich die Versicherer und die Spitäler nicht auf einen Tarif einigen, setzt der Regierungsrat den Tarif hoheitlich fest.

Sofern im Anwendungsjahr kein genehmigter oder hoheitlich festgesetzter Tarif besteht, legt das Departement Gesundheit und Soziales einen Arbeitstarif fest. Wenn die definitiven Tarife von den Arbeitstarifen abweichen, werden die Differenzen im Nachhinein ausgeglichen.

Benchmarking des Kantons Aargau für stationäre Spitaltarife