Der Kanton Aargau hat die Aufgabe, jene Spitäler aufzulisten, die für die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen im Kanton notwendig sind. Neben den Spitälern enthält die Spitalliste auch die Übersicht über die Leistungsaufträge, die der Kanton Aargau den einzelnen Spitälern erteilt, also eine Beschreibung des Angebots an medizinischen Leistungen, die den Bedarf abdecken.
Für die Spitäler hat die Spitalliste noch eine weitere wichtige Bedeutung: Nur wer auf der Spitalliste steht, darf die Kosten der Behandlung dem Kanton (Wohnkanton des Patienten) und den Krankenversicherern im Rahmen der Grundversicherung verrechnen. Die Kostenverrechnung beschränkt sich auf die Leistungsaufträge, die der Kanton dem Spital erteilt hat. Zudem ermöglichen der Platz auf der Spitalliste des Standortkantons bzw. die entsprechenden Leistungsaufträge auch, Personen aus der gesamten Schweiz zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu behandeln.
Spitallisten 2020 - Akutsomatik und Psychiatrie
Der Regierungsrat hat am 14. August 2019 die Spitallisten 2020 Akutsomatik und Psychiatrie beschlossen.
- Regierungsratsbeschluss vom 14. August 2019 (PDF, 51 Seiten, 335 KB)
- Anhang 1: Generelle Anforderungen Spitallisten 2020 (PDF, 4 Seiten, 94 KB)
- Anhang 2: Spitalliste 2020 Akutsomatik des Kantons Aargau (PDF, 4 Seiten, 79 KB)
- Anhang 3: Bedingte Leistungsaufträge Akutsomatik (PDF, 2 Seiten, 80 KB)
- Anhang 4: Anforderungen und Erläuterungen SPLG Akutsomatik AG (PDF, 25 Seiten, 223 KB)
- Anhang 5: Übersicht Leistungsgruppen und Anforderungen SPLG-Systematik Akutsomatik AG; Version 2018.1) (PDF, 3 Seiten, 396 KB)
- Anhang 6: Spitalliste 2020 Psychiatrie des Kantons Aargau (PDF, 1 Seite, 84 KB)
- Anhang 7: Anforderungen und Erläuterungen SPLG Psychiatrie AG (PDF, 12 Seiten, 149 KB)
- Anhang 8: Leistungsspezifische Anforderungen SPLG-Systematik Akutsomatik AG; Version 2018.1 (PDF, 3 Seiten, 110 KB)
Spitallisten 2015
Mit Beschluss vom 7. Mai 2014 setzte der Regierungsrat die Spitallisten 2015 des Kantons Aargau Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie, ohne den Bereich Herzchirurgie, fest. Über die Leistungsaufträge im Bereich Herzchirurgie hat der Regierungsrat am 2. Juli 2014 beschlossen.
- Regierungsratsbeschluss vom 2. Juli 2014 (inkl. Anhänge 1 - 3) (PDF, 19 Seiten, 526 KB)
- Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 2014 (PDF, 67 Seiten, 662 KB)
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 berichtigte der Regierungsrat Anforderungen im Bereich der Rehabilitation (Angleichung Anforderungen in den Bewerbungsunterlagen) und präzisierte einen Leistungsauftrag im Bereich Psychiatrie.
Die Anhänge zum Regierungsratsbeschluss finden Sie nachfolgend aufgeteilt in die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 passte der Regierungsrat auf der Spitalliste 2015 Akutsomatik die Anforderungen betreffend Intensivstationen (Level 1 Überwachungsstation) an. Zudem wurden vereinzelte Leistungsaufträge auf der Spitalliste 2015 Psychiatrie präzisiert.
Am 11. September 2019 passte der Regierungsrat die Spitalliste 2015 Rehabilitation an. Einerseits wurde der aarReha Schinznach der Leistungsauftrag psychosomatische Rehabilitation auf ihren Antrag hin entzogen. Andererseits wurden die bedingt erteilten Leistungsaufträge der Klinik Barmelweid (kardiovaskuläre Rehabilitation, pulmonale Rehabilitation und Frührehabilitation) in reguläre Leistungsaufträge umgewandelt, da die Bedingung der Wirtschaftlichkeit mittlerweile erfüllt wird.
- Akutsomatik
- Rehabilitation
- Psychiatrie
- Anhang 1 Spitalliste 2015 Akutsomatik des Kantons Aargau (PDF, 4 Seiten, 54 KB)
- Anhang 2 Bedingte Leistungsaufträge Akutsomatik (PDF, 2 Seiten, 33 KB)
- Anhang 3 Generelle Auflagen der Leistungsaufträge Akutsomatik (PDF, 4 Seiten, 39 KB)
- Anhang 4 Anforderungen pro akutsomatische Leistungsgruppe im Überblick (PDF, 12 Seiten, 188 KB)
- Anhang 5 Detaillierte Anforderungen pro akutsomatische Leistungsgruppe (PDF, 15 Seiten, 131 KB)
Spitalliste 2012:
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG (SR 832.10) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Krankenversicherung KVV (SR 832.102) (öffnet in einem neuen Fenster)