
Für ein Ereignis mit grossem Patientenanfall, wie beispielsweise bei einem Reisebus- oder Zugunglück oder einem Erdbeben, organisiert und koordiniert der Kanton den Sanitätsdienst und stellt zusätzliches Material zur Verfügung.
Um eine effiziente und professionelle Organisation und Koordination im Katastrophenfall zu gewährleisten, werden verschiedene Ausbildungen angeboten.
Rettungsdienstpersonal
Das Personal der Rettungsdienste und der Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 wird für die Bewältigung von sanitätsdienstlichen Ereignissen mit grossem Patientenanfall speziell durch den Kantonsärztlichen Dienst aus- und weitergebildet.
Samariterleiterfunktionäre (SLF)
Im Leistungsvertrag des KantonalVerbands Aargauischer Samaritenvereine (KVAS) ist eine Ausbildungsverpflichtung von mindestens zwei Tagen pro Jahr festgehalten. Eine Arbeitsgruppe des KVAS sorgt für die Vorbereitung und Durchführung dieser Ausbildungen. In jährlichen Einsatzübungen mit den Partnern des Bevölkerungsschutzes wird das Wissen und Können überprüft und vertieft.
Mobile Sanitätshilfsstellen
Der Kanton Aargau verfügt über vier vollständig ausgerüstete mobile Sanitätshilfsstellen, die durch speziell ausgebildete Samariter, die Samariterleiterfunktionäre (SLF), betrieben werden und die Betreuung von je 50 Verletzten sicherstellen. Die Standorte sind im Kanton so gewählt, dass eine rasche Verfügbarkeit der Einsatzmittel garantiert ist (Aarau, Baden, Frick, Muri). Im Falle eines Ereignisses werden die mobilen Sanitätshilfsstellen von der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144) angefordert und durch die Feuerwehren und das Kantonale Katastropheneinsatzelement (KKE) an den Einsatzort transportiert.
Kantonale Einsatzleiter Sanität
Seit 1. Juli 2015 werden für bestimmte Einsatzindikatoren im Pikettdienst stehende kantonale Einsatzleiter Sanität an den Ereignisort aufgeboten.
Information und Übersicht Kantonale Einsatzleiter Sanität (PDF, 2 Seiten, 296 KB)
Weitere Links:
- Ausbildung sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS (öffnet in einem neuen Fenster)
- Interverband für Rettungswesen (öffnet in einem neuen Fenster)
- Kantonalverband Aargauischer Samaritervereine (öffnet in einem neuen Fenster)
- Koordinierter Sanitätsdienst Schweiz (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerische integrierte Akademie für Militär- und Katasophenmediin (SAMK) (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (SAR 515.211) (öffnet in einem neuen Fenster)