
Acht Akutspitäler und zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im Kanton Aargau in eigener Verantwortung einen Rettungsdienst.
Diese Rettungsdienste sind vom Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert und verfügen zudem über eine Bewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen für den Kanton Aargau (Betriebsbewilligung).
Die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 koordiniert die verschiedenen Einsätze. Sie stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten schnellstmöglich eine gute medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.
Rettungsdienste
- Kantonsspital Aarau (öffnet in einem neuen Fenster)
- Kantonsspital Baden (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesundheitszentrum Fricktal (öffnet in einem neuen Fenster)
- Spital Leuggern (öffnet in einem neuen Fenster)
- Spital Menziken (öffnet in einem neuen Fenster)
- Kreisspital Muri (öffnet in einem neuen Fenster)
- Spital Zofingen (öffnet in einem neuen Fenster)
- Rettungsdienst Neeser (öffnet in einem neuen Fenster)
- Rettungsdienst Intermedic (öffnet in einem neuen Fenster)
Ausbildungen
Die Vorbereitungen zur Bewältigung von alltäglichen rettungsdienstlichen Einsätzen obliegt den aargauischen Rettungsdiensten. Des Weiteren sorgen die Rettungs- und Transportunternehmen dafür, dass das Personal, welches bei einer ausserodentlichen sanitätsdienstlichen Lage zuerst am Einsatzort eintrifft, die Einsatzleitung Sanität ad interim übernehmen kann.
Betriebsbewilligung
Das Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 verlangen von den Rettungs- und Transportunternehmen, die im Kanton Aargau tätig sind beziehungsweise sein wollen, eine Betriebsbewilligung. Ebenso ist ein Antrag für das Einlösen / Umschreiben von Fahrzeugen der Sanität mit Blaulicht und Wechselklanghorn an das Departement Gesundheit und Soziales zu stellen.
First Responder Gruppen
Auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich können sich im Kanton Aargau First Responder Gruppen bilden. Der vom Interverband für Rettungswesen (IVR) erarbeitete Leitfaden bildet die Grundlage für die Ausgestaltung und den Betrieb solcher Gruppen. Vor der Aufschaltung auf die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 ist das Konzept an das Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, Kantonsärztlicher Dienst einzureichen und das Einhalten der IVR-Richtlinien zu bestätigen.