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Restkostenfinanzierung

Abrechnung der Pflegekosten für ambulante Leistungserbringer

Die kantonale Clearingstelle stellt den Zahlungsverkehr zwischen den ambulanten Leistungserbringern (ohne Leistungsvereinbarung) und den Gemeinden sicher.

Die Stichworte in der Navigation am Seitenanfang führen zu sämtlichen relevanten Informationen über die Abrechnung der Pflegekosten für ambulante Leistungserbringer: von der Loginbestellung, über die elektronische Rechnungsübermittlung bis zur korrekten Abrechnung.