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Pflege

Bedarfsplanung

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, bedarfsgerechte und qualitativ gute Angebote in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu planen und sicherzustellen. Sie können diese Aufgabe gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden erfüllen oder sie privaten Trägerschaften übertragen. Der Kanton Aargau stellt ihnen dafür Planungsinstrumente zur Verfügung.

Damit eine stationäre Pflegeeinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste (PHL) aufgenommen wird und damit mit den Kassen abrechnen kann, muss vorgängig der Bedarf an stationären Langzeitpflegebetten in der Gemeinde und in der Region abgeklärt und anhand der Richtwerte der Pflegeheimkonzeption (PDF, 72 Seiten, 5,7 MB) beurteilt werden. Dazu ist jede Gemeinde für die entsprechende Bedarfsanalyse einer Regionalplanungsgruppe (Repla) zugeteilt.

Der Planungsprozess für die Erteilung einer Betriebsbewilligung und für die Aufnahme auf die PHL für stationäre Pflegeeinrichtungen ist schematisch im Dokument "Planungsprozess" definiert.

Planungsprozess (PDF, 1 Seite, 36 KB)

Richtwert

Für die Bedarfsanalyse wird der kantonale Richtwert auf die Bevölkerungsprognosen pro Regionalplanungsgruppe angewandt. Damit wird der Bedarf an stationären Pflegebetten pro Region ermittelt.

Im Austausch mit Gesuchstellern und Gemeindevertretern wurde festgestellt, dass die Planungsgrösse "Bezirk" (Bedarfsermittlung auf der Grundlage des Richtwerts auf die Bevölkerung pro Bezirk für die 80-Jährigen und Älteren) nicht mit den gelebten Strukturen übereinstimmt. Das Departement Gesundheit und Soziales verwendet nun die 13 Regionalplanungsgruppen (Replas) bzw. "Region" als Planungsgrösse.

Anlässlich seiner Sitzung vom 20. Januar 2016 hat der Regierungsrat den Richtwert für den Bedarf der stationären Langzeitplätze auf 19,7 % festgesetzt.

Die Planungsrichtwerte beziehen sich auf alle stationären Angebote, beispielsweise auch auf Plätze für die spezialisierte Pflege von Menschen mit Demenz. Davon ausgeschlossen sind die sogenannte Akut- und Übergangspflege, die Gerontospsychiatrie und der Schwerstpflegebedarf, die Tages- und Nachtstrukturen sowie Palliative Care. In begründeten Fällen kann gemäss Pflegeverordnung vom kantonalen Richtwert abgewichen werden.

Die kommunalen und regionalen Stellungnahmen in Bezug auf die Bedarfssituation müssen der Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales zur Prüfung eingereicht werden (siehe Dokument "Planungsprozess").

Best Practice – Die Mustervorlagen für Gemeinden und Replas

Der Kanton Aargau hat im Herbst 2010 das Projekt "Best Practice" für Gemeinden und Regionalplanungsverbände als Unterstützung in ihren Bedarfserhebungen und ihrer Angebotsplanung lanciert.

"Best Practice" stellt heute wichtige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese sollen die Planung der ambulanten und stationären Langzeitpflege erleichtern: