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Schule

Schulärztlicher Dienst und ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schülern gefördert mit dem Ziel Erkrankungen zu verhindern.

Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und im Jugendalter sind eine wichtige Massnahme der Gesundheitsvorsorge. Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt.

Schulärztlicher Dienst

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können. Fachlich selbständige Ärztinnen und Ärzte mit aargauischer Berufsausübungsbewilligung können als Schulärztinnen und Schulärzte von der Schulpflege der Gemeinden eingesetzt werden. In begründeten Fällen kann das Departement Gesundheit und Soziales Ausnahmen bewilligen.

Es steht ein Mustervertrag für Schulärztinnen und Schulärzte zur Verfügung:
Mustervertrag (RAR, Schulärzte, 28 KB)

Die detaillierten Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte sind in einem Pflichtenheft beschrieben.

Impfungen

Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten und im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales freiwillige Impfungen in den Schulen durch. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlos geimpft werden.

Lungenliga Aargau

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt:

  • Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
  • Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Durchführung

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren die Schulärztin oder den Schularzt bei Bedarf.

Bericht zur Schulärztlichen Vorsorgeuntersuchung 2020/2021 sowie 2021/2022

Die Abteilung Gesundheit (GSH) hat die Daten von fast 3'000 obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen von Schülerinnen und Schülern im Kanton Aargau ausgewertet. Gegenstand der Untersuchungen sind das Verhältnis von Körpergrösse und Gewicht, das Seh- und Hörvermögen sowie der Impfstatus gemäss Schweizerischem Impfplan. Die Ergebnisse wurden im nachfolgenden Bericht zusammengefasst:

Bericht zur Analyse der Daten aus den obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen im Kanton Aargau. (PDF, Seiten 6, 407 KB)

Kosten

Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.

Formulare und Dokumente für die Vorsorgeuntersuchung

Mehr zum Thema

Für Schulen

  • Weitere Informationen und Dokumente sowie Formulare zum schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf dem Schulportal.

Informationen zur Schulzahnpflege

Rechtliche Grundlagen

Kantonsebene