Berufsausübungsbewilligung als fachlich selbständig tätiger Tierarzt beantragen
Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung als fachlich selbständig tätige(r) Tierärztin oder Tierarzt (inkl. 90-Tage-Regelung).
Voraussetzungen
Das Gesundheitsgesetz vom 20.1.2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11.11.2009 regeln die Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung.
Ablauf
- Lesen Sie das angehängte Merkblatt aufmerksam durch.
- Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen.
- Das Gesuchsformular können Sie direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und reichen Sie es unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Kontaktadresse ein. Vom Gesuch können Sie für sich eine Kopie abspeichern.
- Die Aufnahme der selbständigen Berufstätigkeit ist erst nach Vorliegen einer Berufsausübungsbewilligung gestattet.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Merkblatt unter Ziff. 2 aufgelistet. Es genügt die Einreichung von gut leserlichen Kopien.
Fristen & Termine
Das Gesuch wird erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen behandelt. Die Gesuchsbearbeitung dauert in der Regel vier Arbeitswochen.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 700 Franken.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt für eine Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (PDF, 4 Seiten, 36 KB)
- Gesuchsformular für eine Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (HTML) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Meldung einer 90-Tage-Dienstleistung (HTML) (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Medizinalberufegesetz MedBG (SR 811.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelgesetz BetmG (SR 812.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung BetmKV (SR 812.121.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierarzneimittelverordnung TAMV (SR 812.212.27) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Strahlenschutzgesetz StSG (SR 814.50) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung HBV (SAR 351.115) (öffnet in einem neuen Fenster)
Stellvertreterbewilligung als Tierarzt beantragen
Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Beantragung einer Stellvertreterbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt.
Voraussetzungen
Das Gesundheitsgesetz vom 20.1.2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11.11.2009 regeln die Voraussetzungen für die Erteilung einer Stellvertreterbewilligung.
Ablauf
- Lesen Sie das angehängte Merkblatt aufmerksam durch.
- Gesuchstellerin bzw. Gesuchsteller ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen.
- Das Gesuchsformular können Sie direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und reichen Sie es unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Kontaktadresse ein. Vom Gesuch können Sie für sich eine Kopie abspeichern.
- Die Aufnahme der Tätigkeit als Stellvertreter ist erst nach Vorliegen einer Berufsausübungsbewilligung gestattet.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Merkblatt unter Ziffer 2 aufgelistet. Es genügt die Einreichung von gut leserlichen Kopien.
Fristen & Termine
Das Gesuch wird erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen behandelt. Die Gesuchsbearbeitung dauert in der Regel vier Arbeitswochen.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Stellvertreterbewilligung beträgt 100 Franken.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt für eine Stellvertreterbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (PDF, 2 Seiten, 25 KB)
- Gesuchsformular für eine Stellvertreterbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (HTML) (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Medizinalberufegesetz MedBG (SR 811.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelgesetz BetmG (SR 812.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung BetmKV (SR 812.121.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierarzneimittelverordnung TAMV (SR 812.212.27) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung HBV (SAR 351.115) (öffnet in einem neuen Fenster)
Assistentenbewilligung als Tierarzt beantragen
Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Beantragung einer Assistentenbe-willigung als Tierärztin oder Tierarzt.
Voraussetzungen
Das Gesundheitsgesetz vom 20.1.2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11.11.2009 regeln die Voraussetzungen für die Erteilung einer Assistentenbewilligung.
Ablauf
- Lesen Sie das angehängte Merkblatt aufmerksam durch.
- Gesuchstellerin bzw. Gesuchsteller ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen.
- Das Gesuchsformular können Sie direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und reichen Sie es unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Kontaktadresse ein. Vom Gesuch können Sie für sich eine Kopie abspeichern.
- Die Aufnahme der Assistententätigkeit ist erst nach Vorliegen einer Berufsausübungsbewilligung gestattet.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Merkblatt unter Ziffer 2 aufgelistet. Es genügt die Einreichung von gut leserlichen Kopien.
Fristen & Termine
Das Gesuch wird erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen behandelt. Die Gesuchsbearbeitung dauert in der Regel vier Arbeitswochen.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Assistentenbewilligung beträgt 100 Franken.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt für eine Assistentenbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (PDF, 2 Seiten, 38 KB)
- Gesuchsformular für eine Assistentenbewilligung als Tierärztin oder Tierarzt (HTML) (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Medizinalberufegesetz MedBG (SR 811.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelgesetz BetmG (SR 812.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung BetmKV (SR 812.121.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierarzneimittelverordnung TAMV (SR 812.212.27) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung HBV (SAR 351.115) (öffnet in einem neuen Fenster)
Je nach Situation ist die Erteilung einer Detailhandelsbewilligung notwendig. Siehe dazu:
- Merkblatt für eine Berufsausübungsbewilligung für eine Tierärztin oder Tierarzt (PDF, 4 Seiten, 36 KB)
- Gesuchsformular Detailhandelsbewilligung (HTML) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Wichtige Bestimmungen der Betäubungsmittelgesetzgebung für Tierärztinnen und Tierärzte (PDF, 2 Seiten, 115 KB)
- Kontrollhandbuch für tierärztliche Privatapotheken (öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtlinien der GST zum sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln (öffnet in einem neuen Fenster)