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8. Situationsbedingte Leistungen

8.13 Gebühren

Die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen hat vielfach zur Folge, dass für deren Erbringung Gebühren erhoben werden. Vor einer allfälligen Übernahme solcher Gebühren ist zu prüfen, ob ein Erlass oder zumindest eine Reduktion der anfallenden Gebühr möglich ist. Ist ein Gebührenerlass nicht möglich, kann die Gebühr als situationsbedingte Leistung übernommen werden, wenn im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der staatlichen Leistung ausgewiesen ist.

Zu beachten ist, dass in der Schweiz lebende ausländische Staatsangehörige verpflichtet sind, ihre ausländerrechtlichen Bewilligungen regelmässig zu verlängern und sich entsprechend neue Ausweise ausstellen zu lassen. Soweit kein Gebührenerlass erwirkt werden kann, sind solche Auslagen als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen.