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1.3 Grundsätze in der Sozialhilfe

1.3.8 Professionalität

Grundlage der professionellen Sozialhilfe bildet eine umfassende Abklärung der persönlichen und sozialen Situation der betroffenen Person (§ 17 VRPG). Besonders wichtig sind die persönliche Fachberatung und eine fundierte Analyse bei Personen, die erstmals in Kontakt mit der Sozialhilfe treten. Oberstes Ziel dabei ist die Sicherung der grösstmöglichen Autonomie der Betroffenen bei bestmöglicher Integration ins berufliche und soziale Umfeld. In der Regel wird mit der hilfesuchenden Person ein Hilfsplan erarbeitet und darauf basierend ein auf ihre Situation zugeschnittenes Hilfsangebot vorgeschlagen. Persönliche Fachberatung durch die Sozialhilfestelle oder andere spezialisierte Dienste – als Ergänzung zur materiellen Hilfe – sollte den Betroffenen während des gesamten Hilfsprozesses zur Verfügung stehen, sei es als freiwillig oder als verbindlich vereinbart zu nutzendes Angebot.