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Handbuch Soziales

22. Alimentenhilfe

Mit der Alimentenhilfe wird ein soziales Ziel verfolgt: Indem der Unterhalt für Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner gesichert wird, wenn die unterhaltspflichtige Person ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, wird dem Armutsrisiko der betroffenen Personen vorgebeugt. Die Alimentenhilfe besteht aus den Komponenten Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe.