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19.3 Integrationsförderung

19.3.3 Finanzierung von Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen, wie etwa Deutschkurse und Arbeitsintegrationsprogramme, welche im Integrationsplan aufgeführt sind, werden über die Integrationspauschale (IP) des Bundes finanziert und in der Regel direkt zwischen Anbieter und MIKA abgewickelt. Situationsbedingte Leistungen werden über die Sozialhilfe mit dem Kantonalen Sozialdienst KSD im Rahmen der Quartalsabrechnungen abgerechnet.

Über die Integrationspauschale (IP) – beziehungsweise durch das MIKA – werden nur Massnahmen finanziert, für die eine schriftliche Kostengutsprache (Integrationsplan) des MIKA vorliegt. Liegt bei Zuzug eines neugeregelten Flüchtlings in eine Gemeinde keine Kostengutsprache des MIKA vor oder drängt sich eine Abänderung der gemäss Integrationsplan vorgesehenen Integrationsmassnahmen auf, sind entsprechende Kostengutsprachen durch die Gemeinden direkt auf der IAS IT-Plattform zu beantragen.

Fallspezifische Fragen zum Integrationsprozess der Klientinnen und Klienten werden über die IAS IT-Plattform erfasst. Bei allgemeinen Fragen zum Integrationsprozess, zur Verwendung der Integrationspauschalen oder zu den Prozessen der durchgehenden Fallführung wenden Sie sich an ias@ag.ch . Bei technischen Fragen zur IT-Plattform erhalten Sie Informationen über E-Mail an it-plattform-ias@ag.ch .