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19.3 Integrationsförderung

19.3.1 Integrationsagenda Schweiz

Der Bund und die Kantone haben sich im Frühjahr 2018 mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf die Grundlagen für die Beschleunigung und die nachhaltige Verbesserung der Integration von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern und Flüchtlingen geeinigt. Mit der Anpassung der Integrationsverordnung (VIntA) erhöhte der Bund ab dem 1. Mai 2019 die Integrationspauschale auf 18'000 Franken pro Flüchtling und vorläufig aufgenommene Person.

Ziel der Integrationsagenda ist es, dass die vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge möglichst rasch nach der Regelung ihres Aufenthaltsstatus mit geeigneten Massnahmen bedarfsgerecht gefördert werden, um die Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung oder für eine direkte Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Dort, wo eine berufliche Integration als nicht realisierbar eingeschätzt wird, soll die gesellschaftliche Integration derart gefördert werden, dass ein möglichst selbstständiges Leben unter Beachtung der in unserem Land üblichen Gepflogenheiten ermöglicht wird.

Weitere Informationen und Grundlagendokumente finden Sie unter: www.integrationsagenda.ch und www.ag.ch/integration