Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Voraussetzung für eine aktive Teilhabe in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt zur Chancengleichheit aller bei.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, das in der Verfassung verankert ist. Seit 20 Jahren bietet zudem das Gleichstellungsgesetz die rechtliche Grundlage für die effektive Gleichstellung der Geschlechter.
Die Herausforderungen von heute liegen schwerpunktmässig in der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, der Lohngleichheit, der unbezahlten Arbeit, der Chancengleichheit in Führungspositionen sowie der geschlechterunabhängigen Berufswahl. Chancengleichheit zu fördern und jegliche Art von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterbinden bedeutet vorhandene Barrieren abzubauen und fördernde Massnahmen zu unterstützen.
Handlungsempfehlungen der UNO
Die Schweiz soll die institutionelle Gleichstellungsarbeit stärken, die Gleichstellung im Erwerbsleben vermehrt fördern und geschlechtsspezifische Gewalt intensiver bekämpfen. Dies fordert der zuständige UNO-Fachausschuss in den Handlungsempfehlungen zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz.
Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Seither erstattet sie dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht über den Umsetzungsstand des Übereinkommens in der Schweiz.
- Eidgenössisches Büro für Gleichstellung (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (öffnet in einem neuen Fenster)
- Statistik Schweiz – Gleichstellung (öffnet in einem neuen Fenster)
- Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (öffnet in einem neuen Fenster)
- alliance F (öffnet in einem neuen Fenster)
- Männer CH (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
- Auf dem Weg zur Gleichstellung - Stand und Entwicklung (PDF, 40 Seiten, 808 KB)
- Auf dem Weg zur Lohngleichheit! - Tatsachen und Trends (PDF, 20 Seiten, 235 KB)
- Flyer Viel erreicht – viel zu tun, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (PDF, 6 Seiten, 1.8 MB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesverfassung Art. 8 Abs. 3 (SR 101) (öffnet in einem neuen Fenster)
Gleichstellungsgesetz GlG (SR 151.1) (öffnet in einem neuen Fenster)