Hauptmenü

Steuerberechnung NP

Ermässigung für Familienbesteuerung (ab 2011)

Diese Ermässigung wird pro Kind oder unterstützte Person im Rahmen der Familiensteuerreform seit dem 1.10.2011 ausschliesslich bei der direkten Bundessteuer gewährt.

Bei dieser Ermässigung handelt es sich um einen direkten Abzug beim Steuerbetrag der direkten Bundessteuer.

Der Abzug wird der jährlichen Teuerung angepasst (siehe Verordnung EFD über die kalte Progression). Er beträgt je Kind CHF 250 (2011), respektive CHF 259 (2024).

Bitte beachten Sie, dass diese Ermässigung nur gewährt werden kann, wenn Sie mit dem Kind oder mit der unterstützten Person im gleichen Haushalt leben und zur Hauptsache dafür aufkommen. Diese Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.

[Hinweis: Der Steuerrechner ist nur für ganzjährige Steuerpflichten programmiert. Bei unterjähriger Steuerpflicht berechnet sich die Ermässigung im Verhältnis der Anzahl Tage der Steuerpflicht und nicht im Verhältnis des Einkommens steuerbar/satzbestimmend].