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Steuerberechnung NP

Berechnungsperiode

Steuerjahr

Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden grundsätzlich vom Kanton erhoben, in welchem sich der Wohnsitz der steuerpflichtigen Personen am 31.12. des Steuerjahrs befindet. Der Kanton Aargau besteuert alle Personen, die am 31.12. des Steuerjahrs im Kanton steuerpflichtig sind. Sie werden für das ganze Jahr im Kanton Aargau besteuert.

Die Berechnung einer unterjährigen Steuerpflicht für die nachfolgenden Fälle ist online nicht möglich.

  • Zuzug aus dem Ausland im Verlauf des Steuerjahrs
  • Wegzug ins Ausland im Verlauf des Steuerjahrs
  • Tod einer steuerpflichtigen Person im Verlauf des Steuerjahrs
  • Übertritt von der Quellensteuerpflicht in die ordentliche Steuerpflicht und umgekehrt

Wenden Sie sich für die Berechnung der entsprechenden Steuerbeträge an ihr zuständiges Gemeindesteueramt.