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Steuerberechnung NP

Anzahl Personen pro Kirchgemeinde

Um die Kirchensteuer zu berechnen, setzen Sie die Anzahl Personen (inklusive minderjährige Kinder bei Familien) pro Kirchgemeinde ein.

Bei konfessionell gemischten Familien ist eine Aufteilung des Einkommens und Vermögens erforderlich. Bedeutungslos ist für die Festlegung des Kirchensteuerverteilers nach Köpfen, ob die Familienmitglieder konfessionslos sind oder einer anderen als den staatlich anerkannten Konfessionen oder verschiedenen staatlich anerkannten Konfessionen angehören. Jeder Konfession, der Steuerhoheit zukommt, soll nur der auf die ihrer Konfession angehörenden Familienmitglieder entfallende Anteil zukommen.

Beispiel:

Ehemann konfessionslos; Ehefrau und 1 Kind röm.-kath.; 2 Kinder ev.-ref.; Wohnort Oeschgen.

Steuerfüsse 2018: röm.-kath. 25%; ev.-ref. 20%.

Anzahl PersonenKonfessionBerechnungSteuerfuss
(1) Ehemannkonfessionslos
(Eingabe "1" in Eingabefeld "Andere/Keine")
1/50%
(2) Mutter und 1 Kindröm.-kath.
(Eingabe "2" in betr. Eingabefeld)
2/5 von 25%10%
(2) 2 Kinderev.-ref.
(Eingabe "2" in betr. Eingabefeld)
2/5 von 20%8%

Bei einer 100%-igen Kantonssteuer von CHF 5'000 schulden die Ehegatten somit CHF 500 (10% von CHF 5'000) der röm.-kath. Kirchgemeinde und CHF 400 (8% von CHF 5'000) der ev.-ref. Kirchgemeinde.