Zuständigkeiten
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die von der zuständigen Wohnsitzgemeinde aufgrund der eingereichten Steuererklärung veranlagte Einkommenssteuer der direkten Bundessteuer.
Häufige Fragen und Antworten
Nach einem Rechnungsversand ist unsere Telefon-Hotline häufig während einigen Tagen überlastet. Bitte beachten Sie daher unsere Sammlung Häufige Fragen und Antworten zur direkten Bundessteuer.
Dienstleistungen Bezug direkte Bundessteuer
Ratenzahlung für direkte Bundessteuer beantragen
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den eingereichten Ratenzahlungsantrag für die direkte Bundessteuer.
Voraussetzungen
Es wurde Ihnen eine provisorische oder definitive Rechnung zugestellt. Sie beantragen, den Gesamtbetrag in maximal 6 Raten zu bezahlen.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person füllt das Online-Antragsformular aus und reicht es ein (klicken auf "Absenden").
- Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den Antrag und entscheidet darüber.
Benötigte Unterlagen
Keine.
Fristen & Termine
Das Gesuch muss vor Ablauf der Fälligkeit der Rechnung eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Raten online beantragen (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Siehe weiter unten.
Steuererlass der direkten Bundessteuer beantragen
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das eingereichte Erlassgesuch für die direkte Bundessteuer.
Voraussetzungen
Es muss eine rechtskräftige Veranlagungsverfügung bestehen.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person hat das Gesuch auszufüllen und einzureichen.
- Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das Gesuch und entscheidet darüber..
- Gegen den Entscheid kann allenfalls Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilungen Steuern, erhoben werden.
Benötigte Unterlagen
Alle nötigen Belege und Nachweise.
Fristen & Termine
Das Gesuch muss vor Zustellung eines Zahlungsbefehls eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Formulare & Online-Dienstleistungen
118.03 – Erlassgesuch direkte Bundessteuer (PDF, 3 Seiten, 975 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 167 (SR 642.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung EFD über die Behandlung von Erlassgesuchen für die direkte Bundessteuer (SR 642.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (PDF, 5 Seiten, 88 KB)
Informationen
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG (SR 642.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Behandlung von Gesuchen um Erlass der direkten Bundessteuer (SR 642.121) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SAR 621.111) (öffnet in einem neuen Fenster)