Das Kantonale Steueramt genehmigt die eingereichten Spesenreglemente der Unternehmen mit Sitz im Kanton.
Voraussetzungen
Das Unternehmen beschäftigt zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende.
Ablauf
- Das Unternehmen reicht beim Kantonalen Steueramt, Sektion natürliche Personen, einen Entwurf des Spesenreglements ein
- Das Kantonale Steueramt prüft den eingereichten Entwurf des Spesenreglements
- Anschliessend entscheidet das Kantonale Steueramt über die Genehmigung des Spesenreglements
Benötigte Unterlagen
Entwurf des unternehmeninternen Spesenreglements
Fristen & Termine
Keine
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen (Kreisschreiben 25/SSK) (PDF, 12 Seiten, 63 KB)
- WORD-Version zum Ausfüllen (Kreisschreiben 25/SSK) (öffnet in einem neuen Fenster)