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Juristische Personen

Bezahlen der Steuern

Das Bezugsverfahren folgt auf das Veranlagungsverfahren. Zu bezahlen sind die definitiv veranlagten Steuern. Die definitive Schlussabrechnung liegt der Veranlagungsverfügung bei.

Allgemeines

Die provisorisch zu veranlagenden Steuern werden (zeitlich vorgelagert) vor der definitiven Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Die provisorische Rechnung wird auf einen bestimmten Fälligkeitstermin bezogen.

Informationen zum Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern

Die Gewinn- und Kaptialsteuern sowie die Grundsteuern der juristischen Personen werden vom Kantonalen Steueramt bezogen.

Die Kantonssteuern, der Finanzausgleich und die Gemeindesteuern werden mit der gleichen Rechnung geltend gemacht.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bezahlen im Kanton Aargau keine Kirchensteuern.

Bei Anfragen (Brief / Telefon / E-Mail) geben Sie bitte die Betriebs-Nummer (UID) an.

Informationen zum Steuerbezug direkte Bundessteuer

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die Gewinnsteuer.

Bei Anfragen (Brief / Telefon / E-Mail) geben Sie bitte die Betriebs-Nummer (UID) an.