Massnahmenpaket
Mit dem kantonalen Massnahmenpaket setzt Landwirtschaft Aargau den Verfassungsauftrag um.
Die agrarpolitischen Massnahmen des Kantons Aargau setzen sich aus einem Grossteil der Instrumente des Bundes, zahlreichen kantonseigenen Massnahmen und Verbundaufgaben von Bund und Kanton zusammen. Ausserdem vernetzt der Kanton die Agrarpolitik mit weiteren Sachpolitiken (Siedlung, Landschaft, Mobilität, Energie, Versorgung, Abwasser, Abfallentsorgung).
Das Massnahmenpaket im Einzelnen:
Produktion und Absatz
Produktionsförderung
Mit Leistungsvereinbarungen (zum Beispiel mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, Agro-Treuhand Aargau AG, Agricon GmbH, etc.) stärkt Landwirtschaft Aargau die Wettbewerbsfähigkeit und unterstützt die Einführung neuer Technologien.
Marketingbeiträge
Mit Anschubfinanzierungen fördert der Kanton Aargau gemeinschaftliche Marketingprojekte für Produkte und Dienstleistungen. Sowohl Vorhaben horizontaler (zwischen Bewirtschaftenden von Landwirtschaftsbetrieben) als auch vertikaler Kooperation (zwischen der Landwirtschaft und vor- oder nachgelagerten Unternehmen) können unterstützt werden.
Produktion und Ökologie
Landwirtschaft Aargau unterstützt die Lancierung von Nahrungsmitteln mit ökologischem Mehrwert, weil dadurch Synergien geschaffen werden.
Witterungsschutz
Der Kanton kann sich an den Kosten für Massnahmen zur Verhütung von Elementarschäden beteiligen.
Grundlagenverbesserungen
Strukturverbesserungen
Gemeinsam mit Bund, Gemeinden und Grundeigentümern finanziert der Kanton Aargau beitragsberechtigte Strukturverbesserungen wie Moderne Meliorationen, Landarrondierungen und periodische Wiederinstandstellungen (PWI).
Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)
PRE beabsichtigen die Stärkung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit, auch bei einheimischen und regionalen Produkten. Landwirtschaft Aargau kann PRE mit Beiträgen fördern.
Investitionshilfen
Investitionskredite (IK)
IK tragen zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum bei. Im Vordergrund steht die Unterstützung von entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieben.
Darlehen Landwirtschaft (auch Agrarfonds)
Im Auftrag von Landwirtschaft Aargau gewährt die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK) Landwirtschaftsbetrieben zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Betriebsverhältnisse, Förderung überbetrieblicher Zusammenarbeit und für innovative Projekte.
Betriebshilfedarlehen
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, für Umschulungsbeihilfen, zur Umfinanzierung bestehender Schulden und zur Erleichterung von Betriebsaufgaben gewährt die ALK zinslose Betriebshilfedarlehen.
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg (LZL)
Weiterbildung und Beratung
Mit Weiterbildungskursen, Fachtagungen, Beratungen und weiteren Dienstleistungen unterstützt das LZL die Land- und Hauswirtschaft.
Innovation
Das Praxisversuchswesen des LZL generiert innovatives und praxistaugliches Wissen, das echten Nutzen schafft. Gestärkt wird die Innovationskraft durch finanzielle Anreize, wie beispielsweise den Innovationspreis.
Rechtliche Grundlagen
- Landwirtschaftsgesetz LwG AG (SAR 910.200)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung ALaV (SAR 910.215)
- Verordnung über die Strukturverbesserungen VSV (SAR 913.761)
- Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg LZLV (SAR 422.617)
- Verordnung über die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse ALK-Verordnung (SAR 911.351)