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Stofflicher Gewässerschutz

Fütterungsmassnahmen

Der Einsatz von stickstoff- und phosphorreduziertem Futter (NPr) ist eine technische Massnahme um den Nährstoffinput in der Tierhaltung zu optimieren.

Berechnungsmethode und Vereinbarung

Schweinezucht
© Kanton Aargau

Halter von Schweinen, Geflügel oder Kaninchen, die in der Nährstoffbilanz einen vom Standardanfall abweichenden Stickstoff- (N) und Phosphor- (P) Gehalt geltend machen wollen, können diesen gemäss dem Merkblatt NPr-Futter (PDF, 3 Seiten, 96 KB) mit der Methode Lineare Korrektur oder Import/Export Bilanz berechnen (Download Dokumente unter Ausgeglichene Düngerbilanz DZV Art. 13 => Weiterführende Informationen => Rechtliche Grundlagen). Der Tierhaltungsbetrieb muss im Rahmen der Anmeldung Direktzahlungsarten und ÖLN die entsprechenden Kategorien für das Folgejahr anmelden respektive bestätigen. Allfällige Änderungen sind bis zum Abschluss der Strukturdatenerhebung der laufenden Berechnungsperiode möglich. Dabei darf der Tierhalter nur Futter von Futtermittellieferanten einsetzen, welche ihrerseits vorgängig mit dem Kanton eine entsprechende NPr-Vereinbarung abgeschlossen haben.

Abschlussdatum der Berechnungen

Das Abschlussdatum der Berechnungen muss zwischen dem 1. April und 31. August liegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens über 10 Monate erfolgen, damit die NPr-Berechnung abgeschlossen werden kann. Die Berechnungen werden im Kalenderjahr des Abschlussdatums in die Suisse-Bilanz eingerechnet.

Mögliche nährstoffreduzierte Varianten sind:

  • Schweinehaltung: Import-Exportbilanz oder Lineare Korrektur nach Futtergehalten
  • Legehennen: Lineare Korrektur nach Futtergehalten
  • Junghennen: Import-Exportbilanz
  • Mastpoulets: Import-Exportbilanz
  • Masttruten: Import-Exportbilanz
  • Kaninchen: Import-Exportbilanz

Für die übrigen Geflügelkategorien kann keine Nährstoffreduktion geltend gemacht werden.

REB Phasenfütterung Schweine

Für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (Mastschweine, Zuchtschweine, Ferkel) können bis 2026 Ressourceneffizienzbeiträge (REB) pro GVE bezogen werden. Weiterführende Informationen befinden sich unter Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen.