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Datenerhebung / Termine

Aktuelle Kampagne

Die Betriebststrukturdatenerhebung für direktzahlungsberechtigte Betriebe findet jedes Jahr statt. Hobbytierhaltende sind aufgefordert, ihre Hobbytierhaltung zur Bekämpfung von Tierseuchen und hochansteckenden Krankheiten zu registrieren, zu aktualisieren oder bei Aufgabe abzumelden.

Termine 2024

Die Betriebsstrukturdatenerfassung im Agriportal ist für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe obligatorisch. Sie erhalten vom Kanton jeweils eine separate Aufforderung für die einzelnen Erfassungstermine.

Termine Betriebsstrukturdatenerhebung 2024
Mitte FebruarZustellung Informationen zur Datenerhebung an Betriebe
Mi 21. Februar
19:30 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zu Neuerungen DZ, ÖLN und Datenerhebung 2024
Do 22. Februar
bis
Fr 15. März
Datenerfassung der DZ-Betriebe im agriPortal:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten und Beitragsgesuch
  • Flächen- oder Kulturerfassung bei Produktionssystembeiträgen PSB
  • Erfassung obst.ch
  • Erfassung Bienenstände und Völker
Mo 18. März
bis
Mo 8. April
Datenerfassung der Nicht-DZ-Betriebe, Hobbybetriebe und Bienenhalter im agriPortal:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten (Flächen, Tiere)
  • Erfassung Bienenstände und Völker
Bis Mi 1. MaiLetzte, nachträgliche Meldungen über Veränderungen der Tierbestände, Flächen, Kulturen und Bewirtschafterwechsel bei Landwirtschaft Aargau
Di 30. April
bis
Fr 31. Mai
Nacherfassung Produktionssystembeiträge PSB im agriPortal:
  • Erfassen der Flächen/Parzellen oder der Kulturen im agriPortal/agriGIS
Do 27. JuniAkontozahlung Direktzahlungen
Bis Mi 31. JuliEinreichen BFF QII-Atteste bei Landwirtschaft Aargau
Do 15. August
bis
Sa 31. August
Anmeldung Direktzahlungsarten und ÖLN 2025 im agriPortal
  • Meldungen allfälliger Betriebsmutationen 2025 (Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben etc.)
Bis Ende 2024Meldungen allfälliger Betriebsmutationen 2025 (Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben etc.)
Mo 4. NovemberHauptzahlung Direktzahlungen
Mi 4. DezemberSchlusszahlung Direktzahlungen

Informationsveranstaltung 2024

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Erfassung Hobbynutztierhaltung

Bricht eine Tierseuche aus, muss der Kanton alle Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Massnahmen informieren können. Aus diesem Grund müssen Aargauerinnen und Aargauer, die eine Tierhaltung als Hobby betreiben (="Hobbytierhaltung"), diese über untenstehende Formulare registrieren, aktualisieren oder gegenbenenfalls abmelden. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei.

Der Veterinärdienst informiert mit Merkblättern über die Einhaltung der Tierschutz-Gesetzgebung bei der Haltung von Nutztieren.