Hauptmenü

Landwirtschaft

Direktzahlungen & Beiträge

Mit Direktzahlungen und Beiträgen werden die von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen sowie besondere ökologische Leistungen abgegolten. Ihre Ausrichtung ist an strenge Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) zwingend. Direktzahlungen und Beiträge werden für Leistungen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und für die Haltung von Tieren ausgerichtet. Über weitergehende Programme werden bestimmte Qualitätsziele anvisiert.

Gemäss Bundesrecht obliegt der Vollzug des Direktzahlungswesens den Kantonen. Im Aargau ist dafür Landwirtschaft Aargau zuständig.

Änderungen bei den Direktzahlungen und im ÖLN ab 2023

Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet (Pa.Iv.19.475). Dies führt ab 2023 zu diversen Änderungen bei den Direktzahlungsprogrammen und ÖLN-Anforderungen.

Einen umfassenden Überblick und Faktenblätter zu den Änderungen bei den Direktzahlungsprogrammen und im ÖLN bietet die Plattform von Agridea/Agripedia: Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475 – FOCUS AP-PA (agripedia.ch)