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Beitragsarten

Biodiversitätsbeiträge

Mit Biodiversitätsbeiträgen werden naturnahe Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschaftsgebiet aufgewertet, neu geschaffen und vernetzt.

Die Biodiversitätsbeiträge werden auch im Programm Labiola berücksichtigt. Labiola ist ein gemeinsames Programm von Landwirtschaft Aargau und der Abteilung Landschaft und Gewässer. Im Gegensatz zu den übrigen Direktzahlungen und Beiträgen sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, sowie Kantone und Gemeinden beitragsberechtigt.

Es werden drei Typen von Beiträgen ausgerichtet: Die sogenannten Biodiversitätsförderflächen werden mit Beiträgen für die Qualität (zwei Qualitätsstufen) und für die Vernetzung gefördert.

Biodiversitätsförderflächen (BFF) der QI entsprechen den bisherigen ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF). In untenstehender Tabelle ist ersichtlich, welche BFF in der QI möglich sind. Im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung sind sie durch die Bewirtschafterin beziehungsweise den Bewirtschafter zu deklarieren. Die Verpflichtungsdauer beträgt 8 Jahre.

Anforderungen Biodiversitätsbeiträge

Beiträge der QII werden ausgerichtet, wenn die Flächen botanische Qualität oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweisen und die Voraussetzungen und Auflagen für den Beitrag der Qualitätsstufe I erfüllt sind. Die Gewährung von Beiträgen setzt eine Qualitätsbeurteilung durch eine Kontrollstelle / Büro voraus. Landwirte mit Bewirtschaftungsverträgen können bei Bedarf den Vertrag erweitern.

Bei Gewährung von Beiträgen der QII werden auf derselben Fläche auch die Beiträge der QI ausgerichtet. Ausgenommen sind "Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt" und "Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet".

Anmeldung

Betriebe mit Bewirtschaftungsverträgen Biodiversität (Vernetzungsvertrag), die zusätzlich Flächen für Qll anmelden möchten, verfügen über die Möglichkeit, die Anzahl Objekte während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zu erweitern. Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter nimmt in diesem Fall mit dem für den Betrieb zuständigen Projektmitarbeiter der Agrofutura AG Kontakt auf. Auf Betrieben mit Bewirtschaftungsverträgen werden in der Regel keine Atteste ausgestellt.

Ausnahme: Bei Beurteilungen von neu angesäten extensiv genutzten Wiesen (Code 0611), können alle auf der Liste aufgeführten anerkannten QII-Beurteiler und Beurteilerinnen beigezogen werden.

Betriebe ohne Bewirtschaftungsverträge Biodiversität (Vernetzungsvertrag) können die Biodiversitätsförderfläche auf eigene Kosten mittels QII-Attests hinsichtlich der Qualitätsstufe II beurteilen lassen. Wird die erforderliche Qualität erreicht, werden die Biodiversitätsbeiträge der QII ausbezahlt. Die Qualität kann am besten während des ersten Aufwuchses im Frühjahr vor der ersten Nutzung beurteilt werden.

Vorgehen

  • Einschätzung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters, ob eine qualitative Beurteilung der Biodiversitätsförderfläche sinnvoll ist.
  • Kontaktaufnahme der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters mit einem von Landwirtschaft Aargau anerkannten Büro (PDF, 224 KB). Der Bewirtschafter beziehungsweise die Bewirtschafterin spricht sich mit dem Büro ab. Die benötigten Dokumente, insbesondere die Atteste, sind auf der Website von Landwirtschaft Aargau verfügbar. Die Bewirtschaftenden bereiten die Dokumente in Absprache mit dem Büro vor. Das Büro vervollständigt die notwendigen Unterlagen.
  • Qualitative Beurteilung der gewählten Biodiversitätsförderfläche durch das Büro.
  • Einreichung der Ergebnisse und des erstellten Planausschnitts durch das Büro bis spätestens 31. Juli an Landwirtschaft Aargau.
  • Auszahlung der Beiträge QII

Kosten

Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter trägt die Kosten für die Qualitätsbeurteilung. Das Büro stellt den Bewirtschaftenden die Aufwände in Rechnung (Tarife exklusive MwSt).

  • An- und Abreise: Fr. 0,70 / km
  • Objektpauschale: Fr. 25.– / Attest
  • Arbeitsstunde: Fr. 80.– / h

Vernetzungsbeiträge setzen die Lancierung eines Vernetzungsprojekts mit kommunaler Trägerschaft voraus. Im Aargau erfolgt die Umsetzung von Vernetzungsprojekten ausschliesslich über Bewirtschaftungsverträge Labiola Biodiversität.

Beiträge Flächen

- () QI
[Fr./ha]
QII
[Fr./ha]
Vernetzung
[Fr./ha]
Extensiv genutzte Wiesen: Talzone7801'9201'000
Extensiv genutzte Wiesen: Hügelzone5601'8401'000
Extensiv genutzte Wiesen: Bergzone I3001'7001'000
Streueflächen: Talzone1'4402'0601'000
Streueflächen: Hügelzone1'2201'9801'000
Streueflächen: Bergzone I8601'8401'000
Wenig intensiv genutzte Wiesen: Talzone3001'5401'000
Wenig intensiv genutzte Wiesen: Hügelzone3001'4701'000
Wenig intensiv genutzte Wiesen: Bergzone I3001'3601'000
Extensive Weiden und Waldweiden300700500
Hecken, Feld- und Ufergehölze2'1602'8401'000
Buntbrache3'800-1'000
Rotationsbrache3'300-1'000
Ackerschonstreifen2'300-1'000
Saum auf Ackerfläche3'300-1'000
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt-1'1001'000
Uferwiese300-1'000
Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet-150-
Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen--150-1'000
Getreide in weiter Reihe300-300-500
Strukturhafte Weide
© Kanton Aargau

Beiträge Bäume

- () QI
[Fr./Baum]
QII
[Fr./Baum]
Vernetzung
[Fr./Baum]
Hochstamm-Feldobstbäume13,5031,505
Nussbäume13,5016,505
Standortgerechte Einzelbäume und Alleen--5

Merkblätter

Formulare

Atteste QII