Als Schätzungsgrundlage für den Ertragswert und die Belastungsgrenze gilt die ab 1. April 2018 gültige Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts.

Der Ertragswert und die Belastungsgrenze sind nur dann gültig, wenn sie durch Landwirtschaft Aargau bewilligt werden. Landwirtschaft Aargau macht grundsätzlich keine Ertragswertschätzungen. Für ein entsprechendes Gutachten ist ein privates Beratungsbüro oder das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg www.liebegg.ch (öffnet in einem neuen Fenster) zu beauftragen.
Vorgehen
Zur Feststellung des Ertragswerts und zur Ermittlung der Belastungsgrenze ist an Landwirtschaft Aargau eine aktuelle, detaillierte Ertragswertschätzung einzureichen.