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Finanzen

Beteiligungen des Kantons Aargau

Der Kanton erfüllt eine Reihe seiner Aufgaben nicht selber, sondern überträgt sie an Organisationen ausserhalb der Kernverwaltung. Auch erfüllt er zusammen mit anderen Gemeinwesen und Privaten mit Beteiligungen einzelne Staatsaufgaben. Dabei ist stets die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung das Ziel.

Unter Beteiligung wird eine Institution in der Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt oder einer Gesellschaftsform des Obligationenrechts verstanden, an welcher der Kanton als Träger beteiligt ist und die der Erfüllung von Staatsaufgaben dienen.

Der Regierungsrat trägt als Exekutivaufgabe die Verantwortung zur Gewährleistung der öffentlichen Aufgabe, welche an die Beteiligungen übertragen ist. Er ist auch zuständig für die Verwaltung des Vermögens, das heisst für die Wahrnehmung der Rolle des Eigentümers gegenüber den Beteiligungen. Die unterschiedlichen Aufgaben des Kantons gegenüber den Beteiligungen werden zwischen den Departementen getrennt. Die Federführung gegenüber den Beteiligungen liegt in der Regel beim sachzuständigen Departement (vgl. Dokument «Einsatz der Steuerungsinstrumente»). Das federführende Departement nimmt auch die Aufgaben des Gewährleisters der öffentlichen Aufgabe wahr. Das Departement Finanzen und Ressourcen erfüllt die Aufgaben des Eigentümers im finanziellen Bereich. Die organisatorische Trennung der beiden Aufgaben unterstützt die Wahrnehmung der unterschiedlichen Interessen, soll eine einheitliche Haltung gegenüber den Beteiligungen ermöglichen und stärkt die Einflussnahme des Kantons gegenüber den Beteiligungen. Übrige Aufgaben des Eigentümers werden durch die beiden Departemente gemeinsam wahrgenommen. Das Departement Finanzen und Ressourcen ist darüber hinaus verantwortlich für Methodik, Prozess, Dokumentation sowie Weiterentwicklung der Beteiligungsbetreuung.