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Naturschutzprogramm

Altholzinseln

Pilz an einem efeubewachsenem Baumstamm
Quelle: Kanton Aargau

In Altholzinseln wird auf die Holznutzung verzichtet. Sie bieten einerseits Lebensraum und andererseits bilden sie "Trittsteine" zwischen den grossen Naturwaldreservaten im Kanton Aargau. Auch weniger mobile Arten können über diese von einem Reservat ins nächste wandern.

In Naturwaldreservaten sowie in Altholzinseln wird auf die Holznutzung verzichtet. Es sind sogenante Nutzungsverzichtsflächen. Während Naturwaldreservate eine Mindestgrösse von 20 Hektaren aufweisen, umfassen Altholzinseln eine Fläche von 2 bis 20 Hektaren.

Unverzichtbar für die Artenvielfalt

Besonders alt- und totholzbewohnende Pilze- und Tierarten sind auf solche Wälder angewiesen. Abgestorbene Bäume sind Lebensräume für unzählige Tier- und Pilzarten wie den Rotrandigen Baumschwamm. Viele Käferarten entwickeln sich im Totholz oder leben auf Totholzpilzen. Oft sind diese Arten wenig mobil. Damit sie sich fortpflanzen können und ihre Population überleben kann, ist (genetischer) Austausch nötig.

Je näher die nächstgelegene Altholzinsel oder das nächstgelegen Reservat liegt, desto höher ist die Chance, dass zum Beispiel ein Käfermännchen auf ein Käferweibchen trifft und die beiden sich fortpflanzen können. Nur so können die Tierpoulationen überleben und neue geeignete Lebensräume besiedeln. Die Altholzinseln fungieren dabei als Vernetzungselemente zwischen den grösseren Naturwaldreservaten und sind somit Trittsteine mit geeigneten Lebensbedingungen, über welche Arten zum Beispiel in andere Naturwaldreservate gelangen können.

Wie entsteht eine Altholzinsel?

Wird eine Altholzinsel ausgeschieden, schliesst die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer einen Vertrag mit dem Kanton ab und erhält dafür eine Entschädigung. Können nahe beieinander liegende Altholzinseln durch neue Vertragsabschlüsse zu einer Nutzungsverzichtsfläche über zwanzig Hektaren zusammenfefasst werden, entsteht ein neues Naturwaldreservat.