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Grundlagen

Forstorganisation

Mit der Struktur von drei Sektionen und vier Kreisforstämtern, die weiter in Forstreviere unterteilt sind, gewährleistet die Abteilung Wald den effizienten und bürgernahen Vollzug der Waldgesetzgebung im Kanton Aargau.

Das Bundesgesetz über den Wald verpflichtet die Kantone, eine zweckmässige Forstorganisation aufzubauen und ihr Gebiet in Forstkreise und Forstreviere einzuteilen.

Für den Vollzug der Waldgesetzgebung und insbesondere für die Aufsicht über die Waldbewirtschaftung ist im Kanton Aargau die Abteilung Wald des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt zuständig. Organisatorisch besteht die Abteilung Wald aus den drei Sektionen "Walderhaltung", "Waldbewirtschaftung" und "Jagd und Fischerei" sowie vier Kreisforstämtern.

Die Bewirtschaftung des Waldes hingegen ist Sache der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer (AWaG § 27 Abs. 1).