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Erholungsraum Wald

Reiten und Biken im Wald

An einen Baumstamm angelehntes Fahrrad
Kanton Aargau

Das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen ist verboten. Nur auf befestigten Waldstrassen darf geritten oder gefahren werden.

Das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen gilt als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten.

Im Kanton Aargau dürfen offiziell nur mindestens zwei Meter breite und eingekieste Waldstrassen mit dem Velo beziehungsweise Mountainbike befahren oder beritten werden. Ausnahmen bilden nur die bewilligten und ausgeschilderten Bike- und Reitwege. Die Gemeinden können mit der Zustimmung des Kreisforstamts einzelne Strecken bezeichnen, auf welchen auch abseits der befestigten Waldstrassen geritten und mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes gefahren werden darf.