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Grundwasser

Grundwassernutzung und Schutzzonen

Gemäss dem Wassernutzungsgesetz vom 11. März 2008 (WnG) sind Grundwassernutzungen bewilligungspflichtig. Als Grundwassernutzung gelten insbesondere Grundwasserentnahmen, Einleitungen ins Grundwasser sowie Eingriffe und Veränderungen innerhalb des Grundwasserleiters. Der Grundwassernutzung gleichgestellt sind die Fassung und Nutzung von Heilquellen und Thermalwasser.

Die unterschiedlichen Arten der Grundwassernutzung werden in verschiedenen Themenbereichen behandelt:

  • Grundwassernutzungen zu Trinkwasserzwecken benötigen eine Konzession. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Abteilung für Umwelt auf. Weitere Informationen sind im Themenbereich Trinkwasser zu finden.
  • Thermische Grundwassernutzungen werden im Themenbereich Erdwärmenutzung behandelt.
  • Nichtthermische Grundwassernutzungen, die nicht für die Trinkwasserversorgung verwendet werden, sind bewilligungspflichtig. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Abteilung für Umwelt auf.
  • Einleitungen ins Grundwasser werden im Themenbereich Regenwasser / Versickerung behandelt.
  • Die temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels während der Bauphase wird im Themenbereich grundwassertangierende Bauvorhaben erläutert.
  • Bauten unter dem Grundwasserspiegel werden im Themenbereich grundwassertangierende Bauvorhaben behandelt.

Grundwasser-Schutzzonen

Schutzzonenreglemente von Grund- und Quellwasserfassungen müssen alle 15 Jahre überarbeitet werden. Für die Überarbeitung ist der Gemeinderat zuständig. Die Abteilung für Umwelt prüft und genehmigt das Reglement. Es stehen zwei Musterreglemente und Vorlagen für die Erstellung des Gefahrenkatasters zur Verfügung.