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Geologie

Felsstürze, Rutschungen und Hangmuren/Murgänge

Gravitative Massenbewegungen werden durch Prozesse wie extreme Witterung oder Erschütterungen ausgelöst. Entscheidend nebst der Hanglage ist auch der Untergrund: Undurchlässige Schichten können als Stauer und letztendlich als Gleitflächen fungieren.

Die Kantone und Gemeinden sind vom Bund verpflichtet, den Schutz vor Naturgefahren bei der Raumplanung miteinzubeziehen. Es gilt das Risiko, das heisst ein Mass für die Wahrscheinlichkeit, dass ein natürlich ausgelöster Prozess tatsächlich Schaden anrichtet, zu minimieren. Das Risiko schliesst einerseits die Wahrscheinlichkeit einer Naturgefahr in einem Gebiet, andererseits das Ausmass der verursachten Schäden an Infrastrukturanlagen, Bauwerke oder Personen mit ein.

Die Gemeinden treffen zur Sicherheit vor lokalen Naturgefahren die erforderlichen planerischen, rechtlichen und baulichen Vorkehrungen.

Ereigniskataster Naturgefahren

Der Naturereigniskataser ist seit Oktober 2020 online verfügbar. Er zeigt alle bekannten, seit 1990 stattgefundenen Ereignisse im Bereich Massenbewegungen (Rutschungen, Sturz, Absenkungen) und wird bei neuen Ereignissen nachgeführt.

Online-Karte Naturereigniskataster

Startseite Webapplikation des Bundes

Abbildung der Startseite der Webapplikation

Haben Sie ein Naturereignissen (Murgänge, Sturzprozess, Rutschungen, Hochwasser und Lawinen) beobachtet? Naturereignisse können mit der Webapplikation des Bundes "Erstmeldung von Naturereignissen" an die zuständigen Fachstellen der Kantone, des Fürstentum Lichtensteins, des ASTRA und den SBB gemeldet werden.

Auch im Aargau rutscht die Erde. Artikel UMWELT AARGAU, Nr. 81, September 2019 (PDF, 4 Seiten, 1,2 MB)

Gefahrenhinweiskarte im Bereich Massenbewegungen

Die Anfang 2022 fertig erstellte "Gefahrenhinweiskarte im Bereich Massenbewegungen" gibt einen umfassenden Überblick hinsichtlich möglicher Gefährdung durch gravitative Naturgefahren wie Sturzprozesse (z. B. Steinschiag), Rutschprozesse (z. B. Hangrutsch) und Einsturz und/oder Absenkungen (z. B. Dolinen). Eine Gefahrenhinweiskarte zeigt an, wo zukünftig Schaden-Ereignisse auftreten können. Sie macht keine Aussage, wie wahrscheinlich solche Ereignisse sind und mit welcher Intensität sie auftreten können.

Die Gefahrenhinweiskarte soll in Verbindung mit dem Ereigniskataster zusammen einen klaren Hinweis geben, wo innerhalb und im Umkreis von Siedlungen und Infrastrukturanlagen Abklärungen sinnvoll und zweckmässig erscheinen und wo ausserhalb dieser Gebiete mit hoher Schutzgüterdichte bei Baugesuchen Abklärungen zur Gefährdung durch Rutsch- und/oder Sturzprozesse verlangt werden sollten.

Online Karte Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen

Technischer Bericht NGHK vom 17.02.2023 (PDF, 32 Seiten, 3,2 MB)

Umsetzung im Baubewilligungsverfahren

Das Baugesetz verlangt, dass eine Baubewilligung erst dann erteilt wird, wenn die Bauten und Anlagen genügend vor Naturgefahren geschützt sind.
Die Schutzzielmatrix zeigt differenziert nach Objektkategorie auf, welcher Schutz vor Naturgefahren im Bereich Massenbewegungen zu erreichen ist.

Merkblatt "Umsetzung Überschwemmungs- und Naturgefahrenschutz im Baubewilligungsverfahren" (PDF, 7 Seiten, 378 KB)
Schutzzielmatrix im Bereich Massenbewegungen (PDF, 1 Seite, 39 KB)

Hangrutschungen vom 8. Juli 2017

Am Samstagnachmittag, 8. Juli 2017, trafen aussergewöhnlich starke Niederschläge das Gemeindegebiet von Zofingen/Oftringen und das Uerketal. Es fiel innerhalb von drei Stunden ein Gebietsniederschlag von rund 80 Millimetern. Der ausserordentliche Niederschlag führte insbesondere in der Region Uerkheim und Zofingen zu Überschwemmungen, Rutschungen und in der Folge zu hohen Schäden.

Allein in Bottenwil ereigneten sich mehr als 10 Hangrutschungen. Das Gelände weist generell mittlere Hangneigungen von 30 Grad auf. Lokal wurden die Rutschungen aber durch konzentriert abgeleitetes Oberflächenwasser begünstigt.

Gemäss dem geologischen Atlas der Schweiz kommen im Bereich der betroffenen Gemeindegebiete Sedimente der Oberen Meeresmolasse (OMM) vor, die von einer geringmächtigen Quartärüberdeckung überlagert werden.