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Erdwärmenutzung

Begleitung von Erdwärme­sonden­bohrungen durch die Nagra

Für die Beurteilung der Sicherheit von geologischen Tiefenlagern werden erdwissenschaftliche Daten zum geologischen Untergrund benötigt. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die Aufgabe, diese Daten zu erheben, indem sie Untersuchungen durchführt, sich an Arbeiten und Untersuchungen Dritter beteiligt sowie erdwissenschaftliche Daten Dritter beschafft. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager, dem „Sachplan geologische Tiefenlager“, welches vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet wird.

Eine gründliche geologische Aufnahme von ausgesuchten Bohrungen für Erdwärmesonden (EWS) dient der Verbesserung der allgemeinen geologischen Datengrundlage. Daher hat das BFE die betroffenen Kantone gebeten, die Antragstellenden für EWS-Bohrungen in gewissen Gebieten auf das grundsätzliche Interesse der Nagra an Daten aus den EWS-Bohrungen hinzuweisen.

Die Datenerhebung durch die Nagra an einer Erdwärmesondenbohrung dient dem Zweck, Zusatzinformationen zum normalen Bohrprofil zu sammeln und damit die lokale Kenntnis über den Aufbau des geologischen Untergrunds zu verbessern. Falls Ihre Erdwärmesondenbohrung im interessierenden Perimeter liegt und Sie diese durch die Nagra begleiten lassen, helfen Sie also unter Umständen mit, die allgemeine geologische Datengrundlage zu verbessern. Die genaue Verwendung der gesammelten Daten ist zwischen Ihnen als Inhaber der Erdwärmesondenbewilligung und der Nagra zu vereinbaren. Der Kanton hat ein Interesse daran, neben den normalen Bohrprofildaten gemäss Bewilligung auch die von der Nagra gesammelten Zusatzinformationen zu erhalten, um die Grundlagenkarte Erdwärmesondenbohrungen laufend zu verbessern.

Anmeldung zur Begleitung Ihrer Erdwärmesondenbohrung durch die Nagra

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Für weitere Auskünfte zur Begleitung Ihrer Erdwärmesondenbohrung durch die Nagra kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Michael Schnellmann, Ressortleiter Geowissenschaften der Nagra, Telefon 056 437 13 47, michael.schnellmann@nagra.ch .

Informationsblatt des BFE für Antragstellende von Erdwärmesonden (PDF, 2 Seiten, 385 KB)

Informationen des Kantons zu einer Zusammenarbeit mit der Nagra beim Bau von Erdwärmesonden

Wieso unterstützt der Kanton Aargau die Datenerhebung durch die Nagra?

Der Regierungsrat will grundsätzlich kein Tiefenlager im Kanton Aargau. Er ist aber gewillt, im Findungsprozess für geologische Tiefenlager konstruktiv mitzuarbeiten. Für den Standortentscheid hat die höchstmögliche Sicherheit oberste und absolute Priorität. Das bedeutet auch, dass die kantonale Verwaltung auf Ansuchen des Bundesamts für Energie mithilft, Grundlagendaten zu schaffen, welche eine möglichst gute sicherheitstechnische Überprüfung der Standortvorschläge für geologische Tiefenlager ermöglichen. Daten aus bestimmten Bohrungen für Erdwärmesondenbohrungen können zu diesem Ziel beitragen. Die Erhebung und Auswertung dieser Daten erfolgt im Rahmen des vom Bundesamt für Energie geleiteten Standortwahlprozesses für geologische Tiefenlager – dem Sachplan geologische Tiefenlager.

Führt die Zusammenarbeit mit der Nagra zu zeitlichen Verzögerungen der Erdwärmesondenbohrungen?

Nein, falls sich aus der Zusammenarbeit mit der Nagra jedoch eine Änderung der Bohrtiefe ergeben sollte, ist eine Änderungsbewilligung nötig (vgl. Frage 3).

Die Bohrung soll auf Wunsch der Nagra tiefer werden als ursprünglich geplant; benötige ich eine neue Bewilligung?

Ja, Sie benötigen eine Änderungsbewilligung. Melden Sie dies bitte schriftlich per E-Mail an wp@ag.ch oder per Post an:

Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Sektion Grundwasser, Boden und Geologie
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

Entstehen durch die Zusammenarbeit mit der Nagra neue Bewilligungskosten?

Nein, eine Anpassung Ihrer bestehenden Bewilligung durch eine Änderung der Bohrtiefe ist kostenlos.

Ich habe mich angemeldet und möchte nun doch keine Zusammenarbeit mit der Nagra. Was muss ich tun?

Die Einhaltung allfälliger Vereinbarungen mit der Nagra ist Ihre Sache. Sie können Ihre Bohrung jederzeit gemäss Ihrer ursprünglichen Bewilligung durchführen. Andererseits ist eine geänderte Bohrbewilligung, welche für eine Zusammenarbeit mit der Nagra ausgestellt wurde, nur mit der direkten Begleitung durch die Nagra gültig.