Bewilligungsgesuche für die Veräusserung/Teilung eines belasteten Grundstücks beantragen
Die Veräusserung oder die Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragener belasteter Standort befindet, bedarf einer kantonalen Bewilligung (Art. 32d bis Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Oktober 1983).
Voraussetzungen
Als Veräusserungen gelten: Verkauf, Versteigerung, Tausch, Schenkung, Zuweisung durch Erbteilungsvertrag, Begründung und Veräusserung eines Baurechts, Abtretung sowie alle Geschäftsübertragungen im Rahmen gesellschaftlicher Transaktionen wie namentlich Fusion oder Spaltung, Sacheinlage in eine Gesellschaft oder Anlagestiftung oder Vermögensübertragung.
Ob ein Grundstück von einem im KBS eingetragenen belasteten Standort betroffen ist, kann in der Online-Karte KBS eingesehen werden.
Die Anmerkung "Eintragung im Kataster der belasteten Standorte gem. Art. 32d bis USG" im Grundbuch der fraglichen Parzelle weist auf einen solchen Eintrag hin.
Ablauf
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular "Bewilligungsgesuch"
- Bei Teilungen: Dokumentation der vorgesehenen Teilung inkl. Mutationstabelle
Fristen und Termine
Die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Kosten
Die Bewilligungsgebühr wird nach Aufwand verrechnet und beträgt minimal 150 Franken.