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Liegenschaftsentwässerung

Regenwasser und Versickerung

Regenwasser muss wenn möglich versickert werden. Durch die Ausdehnung der Siedlungsgebiete wird der Untergrund immer mehr versiegelt. Das Regenwasser kann nicht mehr in den Boden versickern und wird deshalb abgeleitet. Dies vermindert nicht nur die Grundwasserneubildung, sondern hat auch hohe Abflussspitzen im Kanalisationsnetz zur Folge. Nicht oder wenig verschmutztes Regenwasser ist deshalb zu versickern.

Bewilligungspflicht

Das Versickern von Regenwasser ist bewilligungspflichtig. Zur Zulässigkeit von Versickerungsanlagen und zum Bewilligungsverfahren hat die Abteilung für Umwelt eine Dokumentation im Ordner Siedlungsentwässerung Kapitel 14 erarbeitet (hier).

Wo kann Regenwasser versickert werden?

Beispiel einer Versickerungskarte (© Kanton Aargau)

Der Generelle Entwässerungsplan GEP der Gemeinde enthält Angaben über die Art der Entwässerung des Grundstückes und zu den Versickerungsmöglichkeiten. In der Versickerungskarte sind die geeigneten Flächen bezeichnet. Vorgängige Versickerungsversuche geben Klarheit über die Möglichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Versickerung von Regenabwasser.

Versickerungskarte (Online-Karte)

Wie kann Regenwasser versickert werden?

Flächenförmige Versickerung über Rasengittersteine
Flächenförmige Versickerung über Rasengittersteine (© Kanton Aargau)

Flächenförmige Versickerung

Plätze und Wege, Zufahrten und Parkflächen von Personenwagen können wasserdurchlässig erstellt werden (Sickersteine, Rasengittersteine, Kies- oder Schotterflächen) oder das Wasser kann seitlich über humusierte Flächen versickert werden.

Indirekte Versickerung über humusierte Mulde
Indirekte Versickerung über humusierte Mulde (© Kanton Aargau)

Indirekte Versickerungen

Indirekte Versickerungsanlagen sind künstlich angelegte, humusierte Mulden oder Gräben. Sie sind in Bezug auf den Grundwasserschutz die sichersten Anlagen und der direkten Versickerung vorzuziehen.

Schächte in Wiese
Sickerschacht: direkte Versickerung (© Kanton Aargau)

Direkte Versickerungen

Bei der direkten Versickerung kommen meist Sickerschächte (konzentrierte, punktförmige Versickerung) oder unterirdische Versickerungsgalerien (linienförmige Sickeranlagen) zum Einsatz.

Aufsicht und Kontrolle der Anlagen

Die Kontrolle über die korrekte Ausführung der Versickerungsanlage obliegt der kommunalen Bauaufsichtsbehörde. Das Muster-Abnahmeprotokoll befindet sich im Ordner Siedlungsentwässerung Kapitel 14.

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen zu allen Themen auf dieser Seite finden Sie im Ordner Siedlungsentwässerung Kapitel 14:

Kapitel 14: Versickerung im Liegenschaftsbereich (PDF, 28 Seiten, 1,8 MB)

Rechtliche Grundlagen