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Pflege und Unterhalt

Beitragswesen Naturschutz

Naturschutzzonen, Hecken, artenreiche Wiesen, Tümpel oder andere wertvolle Lebensräume – Der Kanton Aargau fördert ihren Unterhalt oder die Neuschaffung von Naturwerten mit Unterstützungsbeiträgen insbesondere für Gemeinden und Organisationen.

Geschützte und schützenswerte Landschaften und Lebensräume sind im Aargau räumlich eng mit dem intensiv genutzten Wohn- und Wirtschaftsraum verflochten. Dieses Puzzle prägt schliesslich die Entwicklung von Landschaft, Lebensräumen und der Artenvielfalt. Für die Förderung der Biodiversität nutzt der Kanton Aargau übergreifend und mit verschiedenen Akteuren gezielt Chancen und Synergien um die ökologische Infrastruktur – ein funktionsfähiges Vernetzungssystem mit ausreichenden Qualitäten für Flora und Fauna – zu optimieren und zu unterhalten.

Als Anreiz für Gemeinden und andere Akteure, sich für den Natur- und Landschaftsschutz einzusetzen, unterstützt der Kanton auf Antrag entsprechende Projekte.

Die Grundsätze der Beitragszusicherung sind in der Naturschutzbeitragsverordnung, NBV beschrieben.

Welche Naturschutzmassnahmen werden unterstützt?

Der Kanton Aargau unterstützt Leistungen die primär die ökologische Infrastruktur stärken. Für die geplanten Massnahmen können beim Kanton Beitragsgesuche eingereicht werden. Die Zusicherung erfolgt nach der Prüfung der Gesuche und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Vorranging beitragsberechtigt sind:

  • Unterhalt, Aufwertung und Erweiterung von Schutzzonen und Schutzobjekten, welche im Kulturlandplan eingetragen sind.
  • Anlegen von Trittsteinen oder andere Vernetzungsmassnahmen zwischen Kernlebensräumen.

Ausnahmsweise beitragsberechtigt sind:

  • Massnahmen zur Erhaltung oder Aufwertung schützenswerter Lebensräume und Naturelemente sowie die Neuschaffung von Naturwerten.
  • Pilot- und Vorzeigeprojekte in und um das Siedlungsgebiet zur Biodiversitätsförderung, zur Aufwertung öffentlicher Freiräume, zur naturbezogenen Erholung sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Nicht beitragsberechtigt sind:

Wer kann von den Beiträgen profitieren?

  • Beitragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden und Naturschutzorganisationen.
  • Von den Beiträgen profitieren können zudem öffentliche Institutionen, Unternehmen, Liegenschaftsverwaltungen und andere Akteure die sich für den Natur- und Landschaftsschutz einsetzen.

Beiträge/Kosten

  • Die Eingabe von Beitragsgesuchen ist kostenlos
  • Die Kantonsbeiträge varieren zwischen 0 und 100 Prozent der anfallenden Kosten und richten sich nach der Naturschutzbeitragsverordnung (NBV) sowie den verfügbaren Mittel. Fallweise können die Beiträge auch Mittel des Bundes beinhalten.
  • Für die beantragten und geleisteten Stunden oder für die Berechnung des Gegenwerts von Eigenleistungen gelten folgende Ansätze:
    Beitragswesen Naturschutz: Stundenansätze in Franken (PDF, 1 Seite, 74 KB)

Gesuchseingabe

Je nach beantragter Massnahme unterscheiden sich die Eingabetermine für die Gesuche sowie die Formulare und erforderlichen Beilagen.

Unterhalt von Schutzobjekten und Schutzzonen

Vor der Ausführung der Naturschutzmassnahme

Einzureichen sind das ausgefüllte Formular sowie eine Karte zur Verortung der Naturschutzmassnahme. Die Eingabe hat rechtzeitig vor Projektbeginn und jeweils bis spätestens Ende April des Jahrs in dem die Umsetzung erfolgt oder gestartet wird, bei der Kontaktadresse im Gesuchsformular zu erfolgen.

Formulare Beitragsgesuch:

Nach der Ausführung der Naturschutzmassnahme

Die Gesuchstellerin beziehungsweise der Gesuchsteller reicht den Auszahlungsantrag inklusive der Abrechnung als obligatorische Beilage und allenfalls weiteren Belegen wie im Antragsformular erwähnt, bei der Kontaktadresse ein.

Formulare zur Auszahlung:

Der Antrag wird durch die Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft überprüft und der effektive Auszahlungsbetrag gegebenenfalls angepasst. Die Gesuchstellerin beziehungsweise der Gesuchsteller erhält eine Auszahlungsbestätigung und der entsprechende Betrag wird ausbezahlt.

Umsetzungsprojekte wie Aufwertungen, Erweiterungen, Neuschaffung

Zu den Umsetzungsprojekten gehören umfangreichere Aufwertungen oder Erweiterungen von Schutzobjekten / Schutzzonen sowie die Erhaltung, Aufwertung oder Neuschaffung schützenswerter Lebensräume, Pilot- und Vorzeigeprojekte in und um das Siedlungsgebiet.

Gesuche für Umsetzungsprojekte können zweimal jährlich, d.h. bis Ende April und Ende Oktober gestellt werden. Das ausgefüllte Formular und die darin erwähnten Unterlagen müssen rechtzeitig vor Projektbeginn bei der Kontaktadresse im Gesuchsformular eingereicht werden.

Beitragsgesuch Umsetzungsprojekt:
Formular (PDF, 2 Seiten, 42 KB)

Nach der Eingabe wird das Gesuch durch die Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft überprüft. Ist die Naturschutzmassnahme beitragsberechtigt, erhält die Gesuchstellerin beziehungsweise der Gesuchsteller eine Beitragszusicherung mit maximaler Beitragshöhe und gegebenenfalls entsprechenden Auflagen.

Erfolgreich umgesetzte, herausragende, innovative und wirksame Projekte zur Förderung der Biodiversität und naturnahen Entwicklung der Landschaft können für den Aargauer Naturpreis angemeldet werden.
Aargauer Naturpreis