Hauptmenü

Arten und Lebensräume

Kiesgruben

Der Kanton Aargau verfügt aufgrund seiner vielen Flusstäler über umfangreiche Vorkommen von Kies. Dieser wird als wichtiger mineralischer Rohstoff für das Bauwesen abgebaut. Der Abbau erfolgt – wie im kantonalen Richtplan festgehalten – haushälterisch, umwelt- und landschaftsverträglich.

Während dem Abbau bieten offene Kiesgruben wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten und weisen für die Artenvielfalt ein grosses Potenzial auf. Zur Förderung der Biodiversität werden deshalb teilweise bereits während des Abbaus Massnahmen im Sinn des ökologischen Ausgleichs und gemeinsam mit dem Fachverband der Aargauischen Kies- und Betonbranche (VKB), die sogenannten Wanderbiotope umgesetzt.

Offene Kiesgruben

Besonnte Böschungen für wärmeliebende Reptilien, Sandlinsen in den Steilwänden als Nistmöglichkeiten für Uferschwalben oder Wildbienen, Flachzonen mit Tümpeln für Amphibien sowie Trockenstandorte auf Rohböden für spezialisierte Pflanzen- oder Insektenarten: Durch den fortschreitenden Abbau entstehen in der offenen Kiesgrube immer wieder neue Lebensräume, während ältere langsam zuwachsen oder im Rahmen der Auffüllung verschwinden.

Kiesgruben weisen so eine ähnliche Dynamik wie Auenlandschaften auf. Während in den Auen natürlich mäandrierende Flüsse offene Kies- und Sandflächen schaffen oder Prallhänge erodieren, sorgen in Kiesgruben Maschinen für die Dynamik. Kiesgruben übernehmen dadurch als Sekundärlebensräume, also als Ersatzlebensräume eine wichtige Rolle für die rar gewordenen dynamischen Auenlandschaften im Kanton Aargau.

Von der Dynamik profitieren sogenannte Pionierarten: Arten, die sich darauf spezialisiert haben, neue Flächen zu besiedeln und deshalb auf Störungen angewiesen sind. Einige Arten, die sich in den offenen Kiesgruben ansiedeln, gehören zu den bedrohten Arten, weil sie ihre natürlichen Lebensräume verloren haben. Typische Tier- und Pflanzenarten der Kiesgruben sind:

Rosmarin-Weidenröschen
  • Amphibien: Kreuzkröte, Gelbbauchunke
  • Libellen: südlicher Blaupfeil, kleine Prachtlibelle
  • Vögel: Uferschwalbe, Flussregenpfeifer
  • Pflanzen: Rosmarin-Weidenröschen, Natternkopf

Aufgrund der wertvollen, seltenen Lebensräume kann es sinnvoll sein, den ökologischen Ausgleich bereits während des Abbaus zu leisten. Der Fachverband der Aargauischen Kies- und Betonbranche (VKB) hat dazu mit dem Kanton eine Branchenvereinbarung abgeschlossen. Damit können Verbands-Mitglieder, den gesetzlichen Forderungen bereits während des Abbaus mit der Schaffung von "Wanderbiotopen" nachkommen. Dabei sind 20 Prozent des Abbauperimeters für die Natur zu reservieren, im Gegenzug müssen nach der Rekultivierung keine Dauerbiotope angelegt werden. Kommen Kreuzkröten oder Geburtshelferkröten in der Grube vor, kann auch die sogenannte Hybrid-Variante gewählt werden. Dabei sind für die beiden Amphibienarten genügend Pioniergewässer zu erstellen, dafür reduziert sich die geforderte Fläche des ökologischen Ausgleichs nach der Rekultivierung von 15 auf 8 Prozent.

Nach dem Abbau wird die Grube mit sauberem Material aufgefüllt und anschliessend rekultiviert. Dabei wird in der Regel die vor dem Abbau etablierte Nutzung, meist die Landwirtschaft oder auch die Forstwirtschaft, aufgenommen. Gleichzeitig werden auf der rekultivierten Fläche die Interessen des Naturschutzes durch die Schaffung von Dauerbiotopen berücksichtigt. Dies geschieht im Sinne des gesetzlich geforderten ökologischen Ausgleichs.

Rekultivierte Kiesgruben

Die grössten Kiesreserven im Aargau liegen unter den besten Ackerböden. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist es deshalb das Ziel, die Kiesgruben nach dem Abbau möglichst rasch wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach der Auffüllung der Gruben mit sauberem Aushubmaterial wird der Boden, mit dem Ziel möglichst den Ausgangszustand wiederherzustellen, sorgfältig aufgebaut.

Aus Sicht des Naturschutzes ist es wichtig, den während des Abbaus entstandenen ökologischen Wert in die neue Situation zu überführen. Im Sinne des ökologischen Ausgleichs werden dazu auf der rekultivierten Fläche Dauerbiotope geschaffen. Wird für den ökologischen Ausgleich die Branchenvereinbarung (PDF, 13 Seiten, 2,4 MB) nicht angewendet sind dafür 15 Prozent der Abbaufläche zur Verfügung zu stellen. Als besonders wertvoll gelten Magerwiesen mit einer grossen Artenvielfalt, die extensiv gepflegt und als Biodiversitätsfläche angerechnet werden können. Um diese Artenvielfalt auf Dauer zu ermöglichen, ist es wichtig, diese Flächen nährstoffarm zu gestalten. Die Nutzung als Magerwiese steht derer als Landwirtschaftsfläche nicht entgegen. Für die landwirtschaftliche Nutzung ist es jedoch wesentlich, dass die rekultivierte Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) anerkannt wird und somit Direktzahlungen beantragt werden können. Um dies zu erreichen, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Dazu gibt das folgende Merkblatt Auskunft.

Empfehlung: Anforderungen an rekultivierte Flächen für die Anerkennung als ökologische Ausgleichsflächen (PDF, 2 Seiten, 265 KB)