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Hochwasserschutz & Gewässer

Sanierung nachteiliger Ein­wirkungen auf Gewässer – Umsetzung der Gewässer­schutz­gesetz­gebung

Kraftwerk Laufenburg
Wasserkraftwerk Laufenburg (www.energiedienst.de)

Am 1. Januar 2011 traten die vom Bundesparlament beschlossenen Änderungen des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG, SR 814.20) und damit verbundene Änderungen weiterer Bundesgesetze in Kraft. Aufgrund dieser Änderungen sind die Kantone verpflichtet, wesentliche Beeinträchtigungen der Gewässer durch die Wasserkraft zu verhindern oder zu beseitigen. In einem ersten Schritt mussten die Kantone bis Ende 2014 für die Bereiche Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit koordinierte Sanierungsplanungen und für die Renaturierung von Gewässern eine Revitalisierungsplanung ausarbeiten. Nun sind diese Planungen Schritt für Schritt umzusetzen.

Sanierung Geschiebehaushalt

Strategische Planung Sanierung Geschiebehaushalt

Der Geschiebehaushalt im Gewässer darf durch Anlagen nicht so verändert werden, dass die einheimischen Tiere und Pflanzen, deren Lebensräume, der Grundwasserhaushalt und der Hochwasserschutz wesentlich beeinträchtigt werden (Art. 43a GSchG). Mit der Sanierungsplanung werden entsprechende Massnahmen geplant und aufeinander abgestimmt.

Bericht Strategische Planung – Geschiebehaushalt (PDF, 110 Seiten, 14,4 MB)

Zuständige Stelle bei Fragen: Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung

Sanierung Geschiebehaushalt Kraftwerk Bremgarten-Zufikon

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Über das Projekt

Mit dem Regierungsratsbeschluss 2014 wurde das Kraftwerk Bremgarten-Zufikon respektive dessen Betreiberin die AEW Energie AG zur Sanierung des Geschiebehaushalts verpflichtet. Durch das Stauwehr des Kraftwerks fehlt es an Geschiebe im Unterlauf der Reuss. Das Geschiebedefizit wirkt sich negativ auf die aquatischen Lebewesen, insbesondere die Fische, aus. Die AEW Energie AG wurde verpflichtet, zum einen der Reuss in Jonen alle zwei Jahre 12'000 Kubikmeter Geschiebe zu entnehmen und unterhalb des Kraftwerks in Bremgarten wieder der Reuss zuzugeben, und zum anderen die Staupegelabsenkung (Absenkung des Wasserspiegels oberhalb des Kraftwerks bei Hochwasser) zur Durchleitung des Geschiebes zu prüfen (ausstehend). Die Kiesentnahmen und -rückgaben wurden im Jahr 2018 bewilligt und im Herbst 2019 erstmals ausgeführt.

Sanierung Fischgängigkeit

Strategische Planung Sanierung Fischgängigkeit

Gemäss Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) sorgen die Kantone dafür, dass auch bei bestehenden Anlagen Massnahmen zum Schutz der Lebensräume von Wassertieren getroffen werden, soweit diese wirtschaftlich tragbar sind. In der strategischen Planung zur Sanierung der Fischgängigkeit werden die sanierungsbedürftigen Anlagen bezeichnet und entsprechende Massnahmen und Umsetzungsfristen definiert.

Bericht Strategische Planung – Sanierung Fischgängigkeit (PDF, 120 Seiten, 2,6 MB)

Zuständige Stelle bei Fragen: Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei

Sanierung Schwall und Sunk

Strategische Planung Schwall und Sunk

Kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses in einem Gewässer (Schwall und Sunk) können einheimische Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume beeinträchtigen. Mit der strategischen Planung zur Sanierung von Anlagen, welche Schwall und Sunk erzeugen, schafft der Kanton eine Übersicht über die vorhandenen Anlagen in den Gewässern und deren Auswirkungen auf den Wasserabfluss.

Bericht Strategische Planung – Schwall und Sunk (PDF, 15 Seiten, 7,9 MB)

Zuständige Stelle bei Fragen: Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung

Revitalisierungsplanung Fliessgewässer und Seeufer

Strategische Planung zur Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern

Fliessgewässer und Seeufer sind wichtige Lebensräume und übernehmen vielfältige Funktionen. Der Verbau und die Nutzung durch den Menschen schränken die Erfüllung dieser Funktionen jedoch ein. Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verlangt von den Kantonen die Revitalisierung der Fliessgewässer und Seeufer und eine strategische Planung, um die Revitalisierungsziele zu priorisieren und zu erreichen.

Bericht Strategische Planung zur Revitalisierung von Fliessgewässern (PDF, 72 Seiten, 10,6 MB)

Bericht Strategische Planung zur Revitalisierung von Seeufern (PDF, Bericht Strategische Planung zur Revitalisierung von Seeufern, 260 KB)

Zuständige Stelle bei Fragen: Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserbau

Gewässerraum

Festlegung der Gewässerräume

Die Kantone legen den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest, der erforderlich ist für die Erfüllung der natürlichen Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und für die Gewässernutzung (Art. 36a GSchG).

Informationen zur Umsetzung der Gewässerräume im Kanton Aargau finden Sie auf der Seite Gewässerraum.

Mehr zum Thema

Bundesamt für Umwelt BAFU: Informationen zu den Aufträgen des Bundes an die Kantone im Zusammenhang mit der Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung und Planungsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen