Hauptmenü

Bauprojekte an Gewässern

Hochwasserschutz Wigger – Zofingen/Strengelbach

Die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Gerinnes in der Region Zofingen ist zu gering und genügt den heutigen Schutzanforderungen nicht mehr. Mit dem Projekt "Hochwasserschutz Wigger" soll dem Fluss wieder mehr Raum gegeben und so die umliegenden Gebiete bei künftigen Hochwasserereignissen geschützt werden.

Mit dem Hochwasserschutzprojekt werden die Siedlungsgebiete und insbesondere die Industriezonen von Zofingen und Strengelbach besser geschützt. Mit der Erhöhung der Uferlinie, der abschnittsweisen Aufweitung des Gewässers und mittels einer Sohlenabsenkung wird die Abflusskapazität im bestehenden Gewässerlauf der Wigger erhöht. An geeigneten Stellen werden die Uferverbauungen entfernt und durch naturnah gestaltete Gewässerabschnitte ersetzt. Mit ergänzenden Massnahmen werden die Biodiversität gefördert und die Naherholungsfunktion der Wigger in diesem dicht besiedelten Raum aufgewertet.

Anfang November 2017 hat der Grosse Rat das Hochwasserschutzprojekt an der Wigger und den entsprechenden Gesamtkredit in der Höhe von 12,6 Millionen Franken beschlossen. Das Projekt ist aber momentan durch die komplizierte Situation rund um das 90-jährige Aeschwuhr blockiert. Deshalb hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Mediation mit den Beteiligten durchgeführt, die zahlreiche Fragen und Interessenkonflikte klären konnte. Bei der Finanzierung eines neuen Wehrs gab es keine Lösung, zu der alle Parteien zustimmen konnten. Das Mediationsverfahren ist deshalb im August 2018 beendet worden (s. unten).

Für das BVU hat die Realisierung des Hochwasserschutzes höchste Priorität. Es hat deshalb die nächsten Schritte zur Realisierung der entsprechenden Massnahmen in die Wege geleitet. Das BVU geht davon aus, dass nach Behandlung der Einwendungen die Hochwasserschutzarbeiten oberhalb der "Bleiche" realisiert werden können – vorausgesetzt, diese werden nicht in einem Rechtsverfahren weitergezogen.

Mediation zu Aeschwuhr abgeschlossen

Eine Besonderheit ist das inzwischen über 90-jährige Aeschwuhr, welches Wasser in den Aarburger Mühletych leitet, um es dort energetisch zu nutzen respektive in früheren Zeiten auch die angrenzenden Matten zu wässern. Die Wässermattenbesitzer und die Kraftwerkseigentümer sind in der Aeschwuhrgenossenschaft zusammengeschlossen, die auch die Eigentümerin von Wehr und Kanal ist. Die Grundlagen dieser Rechte gehen auf Spruch-Briefe und Verträge aus der Zeit vor der Kantonsgründung zurück. Um die Hochwassersicherheit der Industriezone zu gewährleisten, muss die bestehende Wehrschwelle um mindestens 1 Meter abgesenkt werden. Bei der durchgeführten Zustandsanalyse des Wehrs wurde festgestellt, dass sich das Bauwerk in einem schadhaften bis schlechten Zustand befindet und nicht saniert werden kann, sondern ein Neubau nötig ist. Die Genossenschaft sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Gesamtkosten für einen Gesamtneubau zu übernehmen. Dadurch ist die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts seit mehreren Jahren blockiert.

Mit dem Aeschwuhr und dem Tych sind vielfältige – zum Teil gegensätzliche – Interessen verbunden:

  • Nutzung des Tychwassers zur Produktion von elektrischer Energie, zu Bewässerung von Kulturland, als Wasserlauf in der Landschaft und Bach in den Wohnquartieren,
  • Wichtiger Raum für die Naherholung der lokalen Bevölkerung,
  • Wirtschaftlicher Betrieb der Kleinkraftwerke,
  • Schutz der Siedlungsgebiete und insbesondere der Industriezonen von Zofingen und Strengelbach vor Hochwasserschäden, die durch das Aeschwuhr als Hindernis in der Wigger und den Tych verursacht werden,
  • Wirksamer Natur- und Gewässerschutz, wie er im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • Sanierung der Fischgängigkeit von Wigger und Tych, sowie
  • Tych als Zeitzeuge der Industrialisierung (Industriedenkmal).

Im Rahmen einer vom BVU initiierten Mediation mit allen Beteiligten konnten zahlreiche Fragen und Zielkonflikte in dieser komplexen Sachlage geklärt und ein gemeinsames Verständnis gefunden werden. Bei der Finanzierung des neuen Wehrs gab es keine Lösung, der alle Parteien zustimmen konnten. Das Mediationsverfahren ist deshalb im August 2018 beendet worden. Das Mediationsteam hat dazu einen Abschlussbericht verfasst, der online einsehbar ist*. Die noch offenen Fragen werden nun ausserhalb der Mediation in den dafür vorgesehenen Verfahren geklärt. Das BVU wird dabei die Ergebnisse der Mediation berücksichtigen.

Da in der Mediation keine Konsens-Lösung für einen Neubau des Wehrs gefunden wurde, ist die Aeschwuhrgenossenschaft als Eigentümerin des Wehrs dazu verpflichtet, das Wehr in einen rechtskonformen und voll funktionsfähigen Zustand zu bringen. Kann sie dies nicht garantieren und einen einwandfreien wasserbaulichen Zustand herstellen, wird das BVU als Ersatzvornahme den Abbruch des Wehrs verfügen.

Projektkosten

Die Projektkosten (brutto) belaufen sich gemäss dem Kostenvoranschlag auf rund 12,6 Millionen Franken. Die Kosten werden zwischen dem Bund, dem Kanton Aargau, der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), Gemeinden und Dritten aufgeteilt.

© Kanton Aargau
© Kanton Aargau
© Kanton Aargau
© Kanton Aargau
© Kanton Aargau
© Kanton Aargau