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Die Mitarbeitenden unserer Abteilung prüfen Baugesuche, die eine kantonale Zustimmung brauchen. Darunter fallen Gesuche für Materialabbau oder für Bauten, welche die Verkehrsverhältnisse auf Kantons- oder Nationalstrassen beeinflussen. Betroffen sind auch Gesuche für Bauten, die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantons- oder Nationalstrassen nicht einhalten oder die ausserhalb der Bauzonen erstellt werden. Ebenfalls geprüft werden Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen zudem für den Vollzug von Auflagen in Baugesuchen.
Rechtliche Grundlagen
Organisationsgesetz (SAR 153.100) (öffnet in einem neuen Fenster)