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Organisation

Abteilung für Baubewilligungen

Die Mitarbeitenden unserer Abteilung prüfen und koordinieren Baugesuche, die eine kantonale Zustimmung benötigen. Darunter fallen Gesuche für Vorhaben ausserhalb der Bauzonen sowie für Bauten und Anlagen, die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantonsstrassen oder Nationalstrassen nicht einhalten oder die Verkehrsverhältnisse auf Kantons- oder Nationalstrassen wesentlich beeinflussen. Betroffen sind im Weiteren Gesuche für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, für Materialabbau sowie für Vorhaben, die massgeblich von umweltrechtlichen Vorschriften betroffen sind. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen zudem gemeinsam mit den kommunalen Behörden für den Vollzug der rechtskräftigen Bauentscheide.

Portrait von Hans Jürg Bättig
© Kanton Aargau
Hans Jürg Bättig Leiter Abteilung für Baubewilligungen

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Rechtliche Grundlagen

Organisationsgesetz (SAR 153.100)